Informationen 19
in der Satzung, in dem neuen DSGVO-Leitbild
und in den internen Ordnungen des Vereins.
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit
und zur Wahrung des Datengeheimnisses besteht
auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
Dies ist keineswegs Ausdruck eines grundsätzlichen
Misstrauens ihnen gegenüber, im
Gegenteil!
Der sorgsame Umgang mit persönlichen Daten
und vertraulichen Informationen ist Ausweis
der Seriosität, der Qualität verantwortungsvollen
Handelns für die Gemeinschaft.
Das Ansehen einer Organisation hängt direkt
davon ab. Die Bürger müssen sich jederzeit
darauf verlassen können, dass der VHG und
alle seine Ehrenamtlichen mit ihren Daten
und Informationen so umgehen, wie es Recht
und Gesetz verlangen.
Was sind personenbezogene Daten?
„Daten sind personenbezogen, wenn sie eindeutig
einer bestimmten natürlichen Person
zugeordnet sind oder diese Zuordnung zumindest
mittelbar erfolgen kann. Im zweiten
Fall spricht man auch von personenbeziehbaren
Daten. […] Auch Daten, über die sich ein
Personenbezug herstellen lässt, sind als personenbezogene
Daten anzusehen [Beispiel: Kfz-
Kennzeichen, Kontonummer, Rentenversicherungsnummer,
Mitgliedernummer, Beiträge
für ZHG und MHG, Antworten in E-Mail und
Briefwechsel usw.], selbst wenn die Zuordnungsinformationen
nicht allgemein bekannt
sind. Entscheidend ist allein, dass es gelingen
kann, die Daten mit vertretbarem Aufwand
einer bestimmten Person zuzuordnen.“ (Wikipedia,
Abruf 6.3.2018)
Praktisch betrachtet, sind alle Einzelangaben
über die persönlichen und sachlichen
Verhältnisse eines Menschen personenbezogene
Daten. Dazu gehören zum Beispiel
- Name,
- Geburtsdatum,
- Anschrift,
- E-Mail-Adresse,
- Beruf,
- Religionszugehörigkeit,
- Krankheiten,
- Bild- und Filmmaterial, die ihn zeigen,
- ...
Auch was an weiteren Informationen über
bestimmte Personen erfasst und gespeichert
wird – also etwa Informationen über die Höhe
von Mitgliedsbeiträgen und Spenden, über
persönliche Angelegenheiten aus Gesprächen,
Briefen o. a. – sind personenbezogene Daten.
Diese Daten werden durch die Datenschutzregelungen
besonders geschützt.
Welche rechtlichen Grundlagen
gelten für den Datenschutz?
Durch das Datengeheimnis wird es denjenigen
Personen, die mit dem Umgang mit personenbezogenen
Daten betraut sind, untersagt, diese
Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten
oder zu nutzen. Was dies im Einzelnen bedeutet,
wird durch die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen
festgelegt. Der Datenschutz
basiert auf dem Grundgesetz, dem
Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
(abgeleitet aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung
mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz).
Die wesentlichen materiellen Regelungen
zum Datenschutz finden sich im Bundesdatenschutzgesetz,
in der am 25. Mai 2018 in
Kraft tretenden EU-Datenschutzgrundverordnung
(EU-DSVO), dem Datenschutz-Anpassungs-
und Umsetzungsgesetz (ebenfalls
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