Friedrich schwor am 24. März 1720, dass er auf keine wie auch immer geartete Weise, selbst oder durch Unterstützung Dritter, durch Rat oder Tat wil söka at införa/uphjelpa och befordra det oinskränkte Konungslige Enwäldet eller den så kallade Souverainiteten, utan den samma på det högsta med lif, kraft och förmåga sökia at afwärja och emotstå … så sant mig Gud hielpe, dass "(ich) … die uneingeschränkte königliche Alleinherrschaft oder die sog. Souveränität weder wieder einzuführen noch ihr aufzuhelfen oder sie zu befördern versuchen will, sondern diese ganz energisch mit Einsatz des Lebens, der Kraft und des Vermögens abzuwehren und ihr entgegen zu stehen versuchen will, so wahr mir Gott helfe".
Friedrich hat sich, auch wenn er anfänglich kleinere Korrekturen der försäkring gern gesehen hätte6, zum Nutzen des Landes lebenslang an diesen Eid gehalten. In den Jahren 1720-1738, als Arvid Horn als Kanzleipräsident die Geschicke des Landes leitete, wusste Friedrich Schweden in guten Händen. Auch außerhalb Schwedens wurde die konstitutionelle Monarchie mit Auf-merksamkeit beobachtet. "Voltaire sah Schweden als das freieste Land in Europa, und auch Rousseau lobte die Schwedische Verfassung als ein vollkommen gelungenes Werk"7.
So ist es bei Abwägung kaum verständlich, dass diese 53 Jahre der Frihetstid im schwe-dischen (und hessischen) Bewusstsein so wenig wiegen im Vergleich zur militärisch geprägten Großmachtzeit des 17. und begin-nenden 18. Jahrhunderts.
Ich habe vorstehend mehrfach aus einem Erlass zitiert, dessen Aktengrundlage - so stellt es Jonas Nordin in der großen schwedischen Tageszeitung Svenska Dagbladet vom 26. Juli 2004 in einem ganzseitigen Historiska Porträtt heraus - egentligen aldrig analyserats av forskningen, die eigent-lich niemals von der Forschung analysiert wurde. Der deutschen Fachliteratur scheint sie unbe-kannt, sieht man von David Fassmanns8 recht genauer Wiedergabe ab.
Es handelt sich um Sweriges Rikes Ständers Förening9, die Vereinbarung der (vier) schwedischen Reichsstände (Adel, Kirchen-vertreter, Bürger und - einzigartig im damali-gen Europa - Bauern) vom 24. März 1720, die alle wichtigen Fakten zusammenfasst über den Machtanspruch des Reichstags gegenüber der Krone, Ulrika Eleonoras Thronverzicht zugunsten ihres Gatten und die Rahmenbedingungen für Friedrichs Thronbe-steigung.
Vor diesem Hintergrund entwickelt Jonas Nordin die beachtenswerte These, Friedrich sei ein rin-gaktad kupp-kung gewesen, ein gering geachteter König, der durch Staats-streich auf den Thron kam, och det er inte allt för langsökt att kalla Fredrik I:s kungaval for en militärkupp, und es ist nicht allzu weit hergeholt, Friedrichs Königswahl einen Staatsstreich aus militärischen Gründen zu nennen.
Nordin stellt Friedrich vor als den svenska historiens mest okända, utan också en av dess mest misskända kungar, den (nicht nur) unbekanntesten, sondern auch (als) einen der am meisten ver-kannten Könige der schwedi-schen Geschichte. Auch Nordin löst sich nicht vollständig von den alten Vor- und Fehlurteilen (so beachtet er z. B. die festge-schriebene Thronfolge nicht, die erst bei Karls XII. Tod und nicht vorher umgestoßen wurde), er kommt aber, sozusagen entlang der Biographie des Militärs Friedrichs, zu der im Titel seines "Porträts" genannten These und hebt hervor, Friedrich sei in einer Art Staatsstreich zum König gewählt worden, obwohl er Ausländer und ohne jedes Anrecht auf den Thron war (z. B. durch Ver-wandtschaft). Seine Wahl geschah laut Nor-din, da den svenska krigsmakten vägade vida mer när den anfördes av en tapper ko-nung, weil die schwedische Kriegsmacht ein größeres Gewicht hatte, wenn sie von einem tapferen König angeführt wurde.
Mit seiner These kehrt sich Nordin damit ab von dem vielfach überlieferten - auch hessi-schen - Bild eines machtgierigen, gar