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[Sachsen-] Weimar und Sachsen-Coburg und Gotha" vom 20. Dezember 1841 fest gelegt:
Neben das allgemein gehaltene Ziel der „Belebung und Beförderung" trat der entschiedene Wunsch Preußens, zum einen „die Bahn von Cassel aus auf eine angemessene Weise mit der „Bahn von Minden nach Cöln ... in unmittelbare Verbindung" zu bringen (Art. 1), zum andern, daß Kurhessen „die Eisenbahn von Cassel nach Frankfurt a.M." befördere (Art. 12) sowie von Cassel aus „eine Eisenbahn nach Carlshafen" ausführe (Art. 11). Preußen wünschte also eine direkte Verbindung von Berlin nach Frankfurt, dem Sitz des Deutschen Bundes und zugleich dessen kapitalkräftigstem Mitglied, aber auch die Möglichkeit, seine westlichen Provinzen von Berlin aus krisenfalls unter Umgehung des Königreiches Hannover erreichen zu können. Die Verpflichtung Kurhessens, eine Eisenbahn von Cassel nach Carlshafen zu bauen, wies die Richtung. Sie kam Kurhessen insofern entgegen, als der alte Plan Landgraf Carls, Cassel mittels eines Kanals über Carlshafen einen direkten Zugang zur Nordsee zu schaffen, der Verwirklichung näher rückte, Preußen dagegen insofern, als es mit dem Bau der später nach Landgraf Carl benannten „Carlsbahn" möglich wurde, von einem geeigneten Punkte aus eine Verbindung nach Warburg und damit einen Anschluß an die durch das Ruhrtal und durch das Eggegebirge heranführenden Bahnlinien zu gewinnen. Während jedoch die „Bebra-Hanauer-Bahn" erst gegen Ende des Kurfürstentums in Bau ging - der „Distelrasen", ein Bergrücken zwischen Fulda und Schlüchtern, schien zunächst ein unlösbares Problem! -, war der
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