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Märchenschlaf, und gerade ihre wohltuende Ruhe ist es, die auch Deutschlands Kaiserin immer wieder dorthin zog. Der ganze Zauber des Ortes offenbarte sich auch den Mitgliedern des Geschichtsvereins, die ihm am 7. September bei prächtigem Herbstwetter im Anschluß an die aufschlußreichen Vortrage einen Besuch abstatteten. Im Park ging man den Spuren der ursprünglichen Schöpfung nach, der Grotte mit der vorgelagerten fünfreihigen Lindenallee, wie den beiden jetzt zugeschütteten Teichen und der in ihrer Lage noch erkennbaren Kaskade, für deren Ausschmückung der Bildhauer J. A. Nahl der Ältere tätig war, der auch jene edelgeformte große Vase im Park schuf, die er wegen der Kriegswirren jedoch nur zum vierten Teile vollenden konnte. Auch das Schloß konnte aufs eingehendste besichtigt werden. Neben den köstlichen Schöpfungen Lukas Meyers, Brühls und Tischbeins waren es die in den Erkern, auf Wandtischen, Kaminen und Konsolen aufgestellten, überaus kostbaren ostasiatischen und deutschen Porzellane, die in ihren unvergleichlichen Formen und leuchtenden Farben immer aufs neue Bewunderung erregten, japanische Deckelvasen von seltener Größe, chinesische Stangenvasen mit zartester Bemalung, hervorragende Erzeugnisse der Meißner (darunter die berühmten „Fünf Sinne“), Höchster und Altberliner Manufaktur von zartestem Schmelz und nicht zuletzt Glanzstücke der einst bischöflichen Manufaktur zu Fulda, deren in dieser Vollständigkeit nirgends wieder erreichte Musikantengruppe zum Besten gehört, was die Porzellanplastik aller Zeiten hervorgebracht hat. Möbel, Gemälde, Wand- und Deckenschmuck, eine glänzend vertretene Kleinkunst des 18. Jahrhunderts und früherer Zeiten, das alles geborgen in einem der graziösesten Rokokoschlößchen, dieses selbst wieder durchwoben von geschichtlichen Erinnerungen, wie sie auch diese beiden Vorträge so reich enthüllten, und umrauscht von den hochwipfligen Bäumen eines edel erdachten, mehr als 1 1/2hundertjährigen Parkes — wahrlich, ein Juwel, das zu dauerndem Dank gegenüber den kunstsinnigen hessischen Fürsten verpflichtet.

 

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