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Hermanus Nydernhofer de Marburg,

Antonius Currificis (Wagener) de Allendorf a. Lumbda,

(vor Luther),

Joannes Schaffnicht de Allendorf.

Sigismundus Kirchener de Schonstadt (Schönstädt?)

(nach Luther).“

Wir Hessen setzen als wertvoll noch hinzu, daß zu den im gleichen Jahr mit Luther, in 1501, Immatrikulierten auch Johannes Fige, d. i. der Kanzler aus der Lichtenau Johannes Feige, gehörte.

III. 5.

Stölzels Buch über „ Die Entwicklung des gelehrten Richtertums“, entwachsen seiner von der Rubenow-Stiftung zu Greifswald preisgekrönten Schrift, hatte seine Berufung in das Kammergericht in Berlin zur Folge (1872) und im folgenden Jahre seine Ernennung zum Geheimen Justizrat und vortragenden Rat im Justizministerium. Die heimatliche Universität Marburg aber promovierte ihn in 1873 „ob eximiam tam juris communis quam Hassiaci scientiam doctis scriptis probatam“ honoris causa zum Dr. juris utriusque. Eine gleiche Promotion zum Dr. phil. blieb der Universität Breslau aus Anlaß des Stölzelschen Buches über Svarez im Jahre 1896 vorbehalten.

III. 8. S. 3.

Eine der umfangreichsten Tätigkeiten entfaltete er in der Justizprüfungskommission, der er im Nebenamte angehörte, und zwar als Mitglied seit 1875, als Präsident seit 1886. In den Vorlesungen von 1893/94, deren oben bereits gedacht wurde, hat er selbst die Zahl der Kandidaten, die vor seinen Augen vorübergegangen sind, auf etwa die Mitte zwischen 5000 und 6000 angegeben, die schriftlichen, ihm bekannt gewordenen Arbeiten also auf ungefähr die doppelte Zahl. Bis zu seiner Verabschiedung als Präsident der Kommission (1904) (als vortragender Rat im Justizministerium war er schon 1898 ausgeschieden) sollten noch die Kandidaten aus weiteren 10 Jahren, d. i. rund 1425 hinzukommen, in Summa 6925!

Schon vor 100 Jahren wandte sich der berühmte Rechtslehrer F. C. v. Savigny10) gegen die damals herr- [herrschende]

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10) „Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft“, Heidelberg, 1814.

 

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