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[Gestalt] stalt gehört das Stadtbuch dem ausgehenden 15. Jahrhundert an. Der Kern ist aber um über hundert Jahre älter. Zum Teil aus noch früherer, zum Teil aus wenig jüngerer Zeit, stammen die städtischen Urkunden und Privilegien, die dann mit jenem ältesten Stadtbuch zu dem heutigen Ganzen verbunden wurden. Der Inhalt ist außerordentlich vielseitig. Wichtige Aufschlüsse gewährt er z. B. über das Verhältnis der Stadt zu ihren Stadtherren, den Erzbischöfen von Mainz. Sie haben Amöneburg eine viel freiere Stellung eingeräumt, als sie anderen mainzischen Landstädten eigen ist, vor allem volle Steuerfreiheit und eine weitgehende Selbständigkeit in Gericht und Verwaltung. Diese begünstigte Stellung der Stadt ist durch ihre militärische Bedeutung veranlaßt; sie ist aufzufassen als Äquivalent der städtischen Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewachung der wichtigen, auf steilem Berge gelegenen Feste. — Zu der mit ihr verbundenen Burg und deren Besatzung stand die Stadt oft in scharfem Gegensatz, wie überall, wo diese beiden feindlichen Brüder zu einer Gemeinschaft vereinigt wurden; doch gelang es dem erzbischöflichen Stadtherrn, durch Einsetzung eines dauernden Schiedsgerichts den friedlichen Ausgleich zu sichern. — Solidarisch fühlten sich Burg und Stadt zuweilen gegenüber dem im Jahre 1360 in ihrer Mitte gegründeten St. Johannes-Kollegiatstift, gegen das sie allerlei gemeinsame Interessen verfochten. Insbesondere suchte die Stadt den „Pfaffen“ den sie schädigenden selbständigen „Weinzapf“ zu legen und verbot ihnen in scharfen Bestimmungen jeglichen Erwerb von Grund und Boden innerhalb der Stadtmark. In anderen Punkten kam es zu gütlichen Abkommen. So sollten Schulmeister und Opfermann (Küster) vom Dechanten und Bürgermeister gemeinsam gewählt werden. — Klare Auskunft erteilt das Stadtbuch auch auf die Fragen der Gemeindeverfassung. Im Jahre 1397 wurde der Rat, der bis dahin nur aus den neun Mitgliedern des sich selbst ergänzenden Schöffenkollegiums bestanden hatte, durch sechs aus der Bürgerschaft auf Lebenszeit gewählte Ratmannen verstärkt und demokratisiert. Der Bürger- [Bürgermeister]

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