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[hessischen] sischen Truppen verlangt. Als der Landgraf sich jedoch hartnäckig weigerte, den Ratschlägen des Königs Folge zu leisten, sich auch gegen die vermittelnden Vorschläge des Grafen von Hertzberg ablehnend verhielt, und von dem Kaiser an das westfälische Kreisdirektorium, dem auch der König von Preußen angehörte, ein Mandat zum Einschreiten gegen den hessischen Fürsten wegen Landfriedensbruches ergangen war, wurde nach Erlaß von zwei Abmahnungsschreiben an den Landgrafen ein Exekutionskorps aus den Truppen der drei Kreisdirektoren unter preußischem Oberbefehl zusammengezogen. Nun erst entschloß sich der Landgraf infolge nochmaligen dringenden Anratens des Königs von Preußen zum Nachgeben und erließ Mitte April den Befehl zur vollständigen Räumung der Grafschaft. Die nachher noch gepflogenen Verhandlungen über einen Vergleich wegen vorläufiger Zession Bückeburgs an Hessen führten zu keinem Ergebnis, da beide Teile sich nicht einigten. Am Schlusse seiner Ausführungen, die mehrfache Einblicke in die damalige Politik Preußens gewährten und helle Streiflichter auf die leitenden Persönlichkeiten warfen, trat der Vortragende unter Hinweis auf die aus Prüfung der Quellen sich ergebenden Momente dem mehrfach Friedrich Wilhelm II. gemachten Vorwurfe entgegen, daß er in dem Konflikte seinem hessischen Verbündeten nicht die Treue gehalten habe, und schrieb den Mißerfolg des Unternehmens allein dem Mangel an Voraussicht und Umsicht zu, mit dem Wilhelm IX. die Sache begonnen und trotz aller Warnungen von befreundeter Seite weiter geführt habe. — Dem Vortragenden sagte der Vorsitzende Dank für die reichen und anziehenden Mitteilungen aus einem umfangreichen Aktenmaterial, das auf Landgraf Wilhelm IX. ein recht ungünstiges Licht werfe, aus dem interessante Streiflichter außer auf den preußischen König auch auf so manche Männer seines Rates fielen.

 

4. Der Vorsitzende, Archivar Dr. Rosenfeld, teilte in der Sitzung vom 12. Januar 1909 zunächst mit, daß Oberlehrer Paul Helmke in Friedberg dankenswerter- [dankenswerterweise]

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