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[Landgrafen] grafen Wilhelm IX. zum Gegenstand. Dieser Fürst hatte am 17. Februar das Land als eröffnetes Lehen mit etwa 3000 Mann okkupiert, weil er den einzigen Sohn des letztverstorbenen Grafen aus der Linie Alverdissen als Enkel der nicht ebenbürtigen Gräfin Philippine Elisabeth, geb. v. Frieseinhausen, nicht für successionsfähig hielt, obgleich die Reichsgerichte schon wiederholt das Erbfolgerecht der Linie Alverdissen anerkannt und ein gewalttätiges Vorgehen gegen diese Erkenntnisse unter Strafe gestellt hatten. Für die gewaltsame Geltendmachung seiner vermeintlichen Rechtsansprüche suchte nun Wilhelm die Unterstützung Preußens zu gewinnen, mit dem Hessen durch Erb- und Bündnisverträge, sowie durch alte verwandtschaftliche und freundschaftliche Beziehungen der beiden Fürstenhäuser bis auf die letzte Zeit eng verbunden war. Durch seinen Beitritt zum Fürstenbunde unmittelbar nach seinem Regierungsantritt glaubte Wilhelm sich einen neuen Rechtstitel für die Inanspruchnahme der preußischen Hülfe erworben zu haben und suchte sich diese durch Schreiben an den König und durch mündliche Befürwortung zweier Spezialgesandten (von Veitheim und von Schlieffen) zu gewinnen. Allein weder der König noch seine Minister waren geneigt, das gewalttätige Vorgehen des Landgrafen zu vertreten, da sie es mit gutem Grunde für rechtswidrig und friedensgefährlich hielten. Man fürchtete besonders den Fürstenbund durch Begünstigung der Gewalttätigkeiten eines seiner Mitglieder in üblen Ruf zu bringen und dem Kaiser Josef II. damit eine Handhabe zur Verdächtigung der preußischen Politik zu liefern. Wohl erklärte sich der König bereit, einen ehrenvollen Vergleich zwischen dem Landgrafen und der Fürstin-Witwe zu vermitteln, weigerte sich aber, das vom Landgrafen betriebene Abkommen auf Grund einer Abtretung des okkupierten Landes an Hessen gegen Zahlung einer Geldentschädigung an die depossedierte Familie zu befürworten, da er ein solches für rechtlich unzulässig und undurchführbar erachtete. Als Voraussetzung für jede Vergleichsvermittelung aber wurde die Räumung der Grafschaft Bückeburg von allen hes- [hessischen]

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