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[Regierung] gierung die Abnahme der hessischen Wappen und deren Ersetzung durch westfälische angeordnet. Diesem Befehl scheint man nicht überall nachgekommen zu sein. Denn im Jahre 1811 meldete der Generalinspekteur der hohen Polizei Bongard, dass sich an verschiedenen Orten, namentlich auf den Fahnen der Bürger- und Schützenkompagnien, noch hessische Wappen befänden. Infolgedessen wurden Nachforschungen angestellt, die bezüglich der Stadt Cassel (nach Schriftstücken im Stadtarchiv) ergaben, daß nur in den Wetterfahnen einiger Türme noch Namenszüge hessischer Fürsten vorhanden waren. Ferner trugen die in der Martinskirche aufgehängten, von Leichenbegängnissen hessischer Fürsten herrührenden Trauerfahnen das hessische Wappen. Die Fahnen der Kasseler Schützen waren am 6. November 1806 an den Marschall Mortier ausgeliefert und von diesem nach Paris geschickt worden, wo sie im Invalidenhause aufgestellt wurden. Dort werden sie wohl mit den anderen hessischen Fahnen ihr Ende gefunden haben, als am 30. März 1814 Marschall Serrurier die im Invalidenhause aufbewahrten 1500 eroberten Fahnen verbrennen ließ, damit sie nicht in die Hände der Verbündeten fielen. Von den Zünften besaßen, wie die Nachforschungen ergaben, nur die Bäcker eine Fahne, die früher zum Fahnenschwenken benutzt worden war, aus blau und rot gestreiftem Taffet bestand und kein Wappen zeigte.

Der Maire v. Canstein berichtete das Ergebnis der Nachforschungen am 30. Juli 1811 an den Präfekten des Fuldadepartements Reimann, bemerkte dabei, daß man die Trauerfahnen aus der Martinskirche wohl nicht entfernen könne, und bat um Entscheidung, ob die Wetterfahnen entfernt werden sollten. Das scheint der westfälischen Regierung denn doch nicht der Mühe wert gewesen zu sein, denn es ist auf Cansteins Bericht keine Antwort erfolgt.

Bei Beseitigung der Wappen hatte man diese übrigens nur mit Bretterkasten überdeckt, so daß uns auf diese Weise manche schöne Steinhauerarbeit erhalten geblieben ist.

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