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auf die zollwirtschaftlichen Verhältnisse Hessens einzuwirken. Preußen hob am 1. Januar 1819 alle Binnenzölle auf und verlegte die Zolllinie an die Landesgrenzen. Das war für Kurhessen, welches zwischen den beiden Hälften der preußischen Monarchie lag, von schwerwiegender Bedeutung. Die Ausfuhr hessischer Fabrikate wurde gänzlich lahmgelegt, die Einfuhr ausländischer Waren durch den preußischen Durchgangszoll sehr verteuert. Man mußte auch in Kurhessen zum System der Grenzzölle übergehen. Aber das half wenig; Handel und Gewerbe gingen zurück, der Schmuggel stand in hoher Blüte und wieder mußten Husaren und Jäger zu seiner Bekämpfung herangezogen werden.

Am schlimmsten standen die Dinge in der Provinz Hanau. Von allen Seiten war dieser nur wenige Wegstunden breite Landstreifen von Zolllinien umgeben und eingeschnürt; Handel und Wandel stockten ; die Landwirtschaft, die keinen Absatz für ihre Erzeugnisse fand, litt unter den niedrigen Preisen. Die Gärung wuchs und es bedurfte nur eines Anstoßes, um den Unwillen der Bevölkerung zum Ausbruch zu bringen. Ein solcher fand sich, als am 24. September 1830 eine an den Kurfürsten nach Kassel gesandte Deputation mit der Nachricht in Hanau wieder eintraf, daß der Kurfürst in der Verfassungsfrage zwar sich willfährig gezeigt habe, daß aber in den Zollverhältnissen alles beim alten bleibe. Die Menge, die die Rückkehr der Deputation erwartet hatte, rückte alsbald vor das Lizentamt, dessen Inhalt, Möbel, Akten u. s. w. den Flammen übergeben wurde. Dasselbe geschah beim Mainzollhause. Das Militär (2. Regt.) sah untätig zu. Die Regierung war schließlich genötigt, die Zollerhebung in der Provinz Hanau ganz einzustellen und eine Aversionalsteuer zu erheben.

Im November 1830 spielten sich dieselben Vorgänge mit demselben Erfolge in Fulda ab.

Die kurhessische Regierung entschloß sich nun, dem preußischen Zollverband beizutreten, was am 1. Januar 1832 geschah. Wegen der dadurch nötig werdenden Erhebung einer Nachsteuer von den zollfrei

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