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der Erhebung und Kontrolle war sehr einfach. Zum Schutz der inländischen Industrie bestanden zahlreiche Ein- und Ausfuhrverbote. Persönliche Steuerbefreiungen gab es verschiedene, z. B. waren Bergbeamte und Bergleute akzis- und lizentfrei. Von dem Besoldungswein der Beamten und dem für die Hospitalien zu Haina und Merxhausen und für die adeligen Stifter Kaufungen und Wetter bestimmten Wein war keine Akzise zu entrichten. Der Adel, der sonst in steuerlicher Beziehung sehr bevorzugt war. mußte Zoll und Lizent zahlen. Nur die Herren v. Schenck zu Schweinsberg waren in ihren Gerichten zoll- und akzisfrei.

Bezüglich der Juden bestanden besondere Bestimmungen. Sie mußten für sich selbst den Leibzoll und für ihre Waren erhöhte Sätze zahlen. Der Schmuggel blühte überall, sowohl der Gelegenheitsschmuggel, den namentlich die Schwälmer Butterträger betrieben, als auch der gewerbsmäßige und der Bandenschmuggel. Gegen das zahlreiche Gesindel, welches sich zeigte (Räuberbanden, Cochemer Leute), und neben seinen Räubereien auch schmuggelte, mußte häufig das Militär aufgeboten werden, wozu namentlich die Husaren verwendet wurden.

Besondere Schwierigkeiten machte den Zollbeamten die Überwachung des Kaffeegenusses, der anfänglich ganz verboten, später durch hohe Zölle erschwert war.

Eine Änderung in allen diesen Verhältnissen brachte erst die sog. westfälische Zeit. Die westfälische Regierung führte 1809 an Stelle von Akzise und Lizent ein für das ganze Königreich gleiche Konsumtionssteuer ein; diese bestand aus einer Mahl- und Schlachtsteuer und Zöllen nach einem nur 17 Positionen umfassenden Zolltarif. Daneben wurden aber die alten Zölle forterhoben. Nachdem dann das Königreich in den Kampf Napoleons gegen die englischen Manufaktur- und Kolonialwaren hineingerissen war, begann ein sehr umfangreicher Schmuggel, gegen den auch die westfälische Gendarmerie sehr tätig war.

Nach der Wiedererrichtung des Kurfürstentums traten die im Jahre 1806 bestandenen Zollgesetze wieder in Kraft. Bald aber begannen äußere Verhältnisse

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