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Spruche genötigt worden waren; und er hatte jetzt auch den Vorteil, das Reichsoberhaupt für sich zu haben75). Bereits im Jahre 1323 hatte er von König Ludwig die Reichsbelehnung mit Eschwege und Boineburg erhalten. Am 20. Mai 1325 versprach ihm nunmehr der Genannte, dass er sich mit dem Erzbischof nicht aussöhnen werde, wenn nicht auch Landgraf Otto an der Sühne teilhabe76).

Die Fehde, die nun ausbrach und mit grossem beiderseitigem Verlust geführt wurde, endete nach Landgraf Ottos und Erzbischof Matthias Tode mit einem Vergleich, welcher auf den wesentlichen Kern der Sache wohl um deswillen nicht eingeht, weil Erzbischof Balduin von Trier als Verweser des Erzstifts Mainz eine prinzipielle Entscheidung in der Lehenfrage nicht treffen mochte77). Landgraf Ottos Sohn und Nachfolger Heinrich II. blieb also im faktischen Besitze der Lehen. Aber als im Jahre 1346 das Erzstift durch die Absetzung Erzbischof Heinrichs von Virneburg und die Wahl Gerlachs von Nassau in schwere Verwickelungen gestürzt wurde, wusste er diese klug zu benutzen. Er stellte sich auf die Seite Gerlachs und hatte den Erfolg, dass nunmehr ein vollständiger Ausgleich zustande kam. Der am 5. Mai 1347 ausgestellte Sühnevertrag beginnt mit den Worten: „Zum ersten als das Stift von Mainz sprach, das Land zu Hessen, das Landgraf Johann seligen inne hatte, das dem Stifte ledig geworden wäre; und unser Vater Landgraf Otto sprach, seines Bruders Erbe wäre auf ihn erstorben: diesen Krieg und diese Ansprache hat unser Herr von Mainz gänzlich und völlig fallen lassen von seiner und seines Stiftes wegen … und hat uns und unsern Erben geliehen die Lehen und alle sonstigen Lehen, die wir von dem Stift zu Mainz haben oder haben sollen, und mit Namen das Marschallamt und das Gericht zu Maden, als unsere Eltern das von dem Stift gehabt haben“78).

In der Folge, nämlich im Jahre 1350, führte Landgraf Heinrich dann die Entscheidung in dem Streit der beiden Prälaten herbei, und zwar zu gunsten Gerlachs. Der Virneburger kam, wie die Chroniken erzählen, mit grosser Gewalt in Fritzlar und zog aus, den Landgrafen zu beschädigen, gerade zu der Zeit als dieser seine Verbündeten, den Herzog von Braunschweig und den Landgrafen von Thüringen, von sich gelassen hatte. Heinrich von Virneburg aber hatte seinen Bruder Graf Rupprecht bei sich, und beide waren tüchtige Kriegsleute. Da kam ihnen der Landgraf entgegen hier bei Gudensberg, und stritten einen grossen Streit und blieben viel auf beiden Seiten tot. Jedoch behielt der Landgraf das Feld mit grossen Ehren. Der Erzbischof entkam zwar, aber sein Bruder und anderer vornehmer Herren und Ritter wurden viel gefangen79). Wahrscheinlich fand dieses Treffen da statt, wo es jetzt noch bei der Streithecke heisst, an der Stelle, wo der von Fritzlar kommende sog. Gudensberger Pfad, auf dem die Leute des Erzbischofs anrückten, auf die Vorschützer Strasse mündet.

 

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