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Fritzlar seine Stadt Gudensberg feindlich angetastet hätten. Wie, wenn alsbald nach Johanns Tode der Braunschweiger einen Handstreich gegen unsere Stadt ausgeführt hätte, dem dann der mainzische Gegenstreich bald nachgefolgt wäre? Alsdann wäre der Brief in den Frühling oder Sommer 1311 zu setzen, eine Annahme, der m. E. nichts im Wege steht, zumal der Brief sonst lauter Friedensliebe athmet.

Wie dem indessen auch sei, jedenfalls hatte Landgraf Otto dringenden Grund, sich baldmöglichst in den faktischen Besitz des Hauptortes seiner hessischen Grafschaft zu bringen.

Am 24. Juli 1312 schliesst er im Lager vor Gudensberg mit seinem Neffen, dem Grafen Heinrich von Waldeck, ein Offensivbündnis gegen die Herzöge Albrecht und Otto von Braunschweig, Vater und Sohn61). In dem Vertrage wird vereinbart, dass der Graf vor dem Schlosse Gudensberg und zu dessen Zerstörung ein anderes Schloss (vermutlich aus Holz) erbauen und mit Besatzung versehen soll. Als Helfer sind u. a. dabei Graf Johann von Ziegenhain und die Ritter Wernher von Westerburg, Eckhard von Helfenberg und Ulrich von Escheberg.

Unsere Stadt erlitt, der hessischen Reimchronik zufolge, bei der Belagerung argen Schaden62). Da gleichzeitig Landgraf Otto selbst einen Einfall in das braunschweigische Gebiet unternahm und grosse Verheerung anrichtete bis nach Göttingen hin, so brachte er, wie der Chronist berichtet, Gudensberg wiederum zum Lande63). Auch zeigt eine Urkunde aus dem Jahre 1314 uns den Landgrafen wieder als Herrn der Burg. Denn als der Knappe Thyemo von Zwesten ein von seinem Schwager Albrecht von Bruenhardessen droben erbautes Haus gegen ein anderes vertauscht, das der Gudensberger Amtsvogt Dieterich von Elben und sein Bruder Heimerad erbaut hatten, geschieht dies mit ausdrücklicher Bewilligung Landgraf Ottos64).

Offenbar hat auch die Fehde mit Mainz, welche zur selben Zeit ausgebrochen sein soll65), durch des Landgrafen entschlossenes Vorgehen ein rasches Ende erreicht, — vorläufig wenigstens. Denn als am 18. September 1312 Erzbischof Peter mit dem schon erwähnten Grafen Johann von Ziegenhain, den er zu seinem Erbburgmann in Ameneburg aufnimmt, ein Schutz- und Trutzbündnis schliesst, soll dies gegen jedermann mit Ausnahme Landgraf Ottos gelten. Bei Erneuerung des Vertrages am 4. August 1317 aber fehlt die Klausel zu gunsten des letzteren66). Und nachdem bereits drei Jahre zuvor Erzbischof Peter es bei König Ludwig IV. durchgesetzt hatte, dass dieser dem Landgrafen die Erteilung der Reichslehen weiland Landgraf Johanns versagte67), war er seinerseits natürlich noch weniger gewillt, die Lehen des Erzstiftes zu erteilen. Nur war infolge der Verhältnisse im Reiche ein scharfes Vorgehen gegen den beatus possidens nicht möglich68). Erst der Nachfolger Peters, Erzbischof Matthias, nahm die Sache wieder auf. Nachdem unter Vermittelung des Abtes von Fulda zuvor beiderseits Sühnebriefe gewechselt und für Befolgung des zu erwartenden Urteils Bürgen namhaft gemach worden waren.

 

 

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