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könnten, ist der Freiersmann. Dieser fragt im Auftrage des heirathslustigen Burschen bei den Eltern der Auserkorenen an. Nach Erwägung der gegenseitigen Vermögensverhältnisse wird dann auch die Auserwählte um ihre Meinung gefragt, die ihre Zustimmung mit den Worten: „Aech sang’s zufraere!“ bekannt gibt. Nach Ablauf von 14 Tagen erscheint der Freiersmann dann wieder zur Verlobung, auf der Schwalm Handschlag genannt. Abends versammeln sich die festlich aufgeputzten männlichen Dorfbewohner in dem ,,jungen Hause“, unter ihnen der besonders schön geschmückte Bräutigam. Während nun die Festgäste an den mit Speisen und Getränken überladenen Tischen Platz nehmen, schleicht sich der Bräutigam mit dem Freiersmann zur jungen Braut ins Elternhaus, bringt sie zu den Uebrigen herüber, schiebt sie schnell in eine anstossende Kammer und bleibt in der Nähe der Thüre stehen. Er fragt dann, ob die Braut nicht hier zu finden sei und ob sie ihm nicht vorgeführt werden könne. Einer der Anwesenden holt nun ein geputztes Mädchen aus der Kammer, doch wird diese vom Freiersmann mit der Bemerkung zurückgewiesen, dass es nicht die richtige sei. Einer zweiten geht es ebenso, und erst die dritte wird als die richtige Braut anerkannt. Sie reicht dem Bräutigam die Hand, nimmt mit ihm an der Tafel Platz, und Beide empfangen nun die Glückwünsche der Anwesenden.

Während nun weiter getafelt wird, haben sich heimlich Burschen und Mädchen des Dorfes eingefunden, um dem Brautpaar ihre Glückwünsche durch den Gesang eines Chorals darzubringen. Der Bräutigam erhält im Laufe des Abends einen silbernen Ring, die Braut entweder einen gleichen oder das „Treugeld“, ein Päckchen mit Münzen von drei verschiedenen Metallen.

Auch bei der Hochzeit herrschen verschiedene Gebräuche. So werden in Oberhessen alle grossen Bauernhochzeiten an einem Freitag abgehalten, welcher der Frau Holle oder Freia, der Beschützerin der Ehe, geweiht ist. Auf der Schwalm ist der Sonntag der allein übliche Hochzeitstag. Allgemein üblich ist auch noch der Brautwagen mit dem Spinnrade. Noch Ende des vorigen Jahrhunderts erfolgte in Gossfelden in Oberhessen der erste Eintritt der Frau in das neue Heim nicht durch die Hausthür, sondern durch ein neben derselben ausgebrochenes Gefach, welches die bereit stehenden Maurer sofort wieder zumauerten, damit die junge Frau „eine Hausfrau und keine Ausfrau“ würde. Als Hochzeitsgeschenk erhält die Braut vom Bräutigam ein paar neue Schuhe und einen Rock, wofür sie ihm ein buntseidenes Taschentuch und ein Hemd zum Gebrauche am Hochzeitstage schenkt. Das Tuch wird mit einem Zipfel an die Brust geknüpft. Das zu trauende Paar darf vor dem Altar zwischen sich keinen Zwischenraum lassen.

Bei den Geburten war schon in heidnischer Zeit die Namengebung des Kindes mit dessen Taufe verbunden. In den Dörfern um Schlüchtern ist es üblich, dass das Kind, sobald es schulfrei oder auch sobald es 7 Jahre alt ist, von dem Pätter oder der Gothe das sog. Pätterschaf zum Geschenk er-

 

 

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