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des Festes anscheinend anderer Meinung und schrieb an die Polizeicommission, dass die Studenten in verwichener Nacht auf der Strasse ausserordentliche Ausschweifungen mit Lärm und Störung der Nachtruhe begangen hätten und trug darauf an, dass bei solchen Vorfällen die Erlaubniss mehr eingeschränkt und dem Commandanten davon Nachricht gegeben werden möge, vermuthlich damit er ein ordentliches Schlafmittel nehmen könne. Die Polizeicommission gab der Regierung anheim, entweder die grossen Schmausereien der Studenten ganz einzustellen, besonders die nächtlichen Gassenmusiken ihnen zu verbieten oder doch wenigstens zu verordnen, dass ein solcher Schmaus nicht länger als 10 Uhr dauern dürfe. Gegen diesen Antrag protestirte der Senat als unerhört ganz heftig und machte seinerseits Anzeige vom Vorfalle unter Beifügung des mit Michel und Borries aufgenommenen Protokolls dem Consistorium, welches dann die Regierung bat, Verfügung zu treffen, dass die Studenten gegen dergleichen blos zur Verachtung derselben abzielende gegen die Observanz und Regulation streitende gewaltsame Proceduren sicher gestellt würden.

3 Jahre später fanden eines Abends auf der Promenade Streitigkeiten zwischen einem Fähnrich v. Bodmer und einem Kaufmannsdiener statt. Stud. Kappes sah den Handel mit an und liess das Wort „Kindereien“ fallen, worauf ihm der anwesende Lieutenant Zinke eine Ohrfeige gab. Trotz schriftlichen Abrathens eines anderen Offiziers (v. Trott) machte Kappes Anzeige und Zinke wurde in Arrest geschickt. Darauf klagte der mehrgenannte Platzmajor Matthias dem Consistorium, dass die Studenten ihren vermeinten Sieg auf eine üble Art benutzten, mit Uebermuth sich gegen die Offiziere betrügen, auf der Esplanade trotzig herumschwärmten und anzügliche Reden führten. Da dieses üble Folgen haben und zu allerlei Ruhestörungen führen könne, wünscht er Bestrafung des Kappes wegen seines spitzfindigen Wortes und Erlass eines Verbotes an die Studenten, sich mit den Offizieren abzugeben oder sie zu neuen Vergehungen zu reizen und lieber deren Gegenwart und Promenaden zu vermeiden, indem es doch nicht an anderen Plätzen zum promeniren fehlen werde.

Das Consistorium forderte den Senat auf, die Sache zu untersuchen, den Kappes nach Befinden zu bestrafen, das abgehaltene Protokoll dem Commandanten mitzutheilen und sämmtliche Studenten zu verwarnen und zu bescheidenem Betragen gegen die Offiziere anzuweisen.

Bei der Untersuchung gehen, wie gewöhnlich, die Darstellungen beider Theile auseinander.

Der Senat ertheilte sämmtlichen Studenten einen Verweis wegen ihres angeblichen unartigen Betragens gegen die Offiziere und wies sie zu höflichem Betragen gegen Jedermann bei schärfster Ahndung an, bat aber das Consistorium dafür besorgt zu sein, dass die Offiziere die Studenten in ihren Würden lassen, solche nicht schimpfen und dass Ruhe und Eintracht zur Vermeidung unangenehmer Ereignisse wiederhergestellt werde.

Im Schosse des Consistoriums war man wegen des beantragten Verbotes, wie es scheint, in einiger Verlegenheit und jedenfalls sehr verschiedener Meinung. Man wollte sich um Kappes

 

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