..

65

behandelt worden. Auf Beschwerde des Senats und des Consistoriums erging ein sehr ungnädiges gnädigstes Rescript vom 21. Januar 1747 an den Oberstlieutenant v. Seitz, worin demselben verwiesen wurde, dass gegen Gross auf so tumultuose Weise vorgegangen sei, dass man sich wegen vermeintlicher Beleidigung selbst Recht verschafft habe, statt das zuständige Forum anzugehen. Man wolle nicht, dass vom Militär mit den Einwohnern und namentlich den Studirenden auf solche Weise verfahren werde und versehe sich, dass die Garnison sich darnach richte. Der Fähnrich v. Seitz aber wanderte wegen Ueberschreitung seiner Ordre 3 Wochen in Arrest und der Corporal Reichwein wurde auf 8 Wochen zum Gemeinen degradirt.

Im Jahre 1769, als Hanau eine hannoversche Garnison hatte, ging der stud. Ohl, wie er erzählt, mit einem Klassiker betrunken aber still auf dem Altstädter Markt spazieren, wurde angeblich von einem Unbekannten von hinten angefallen, stiess dann von ungefähr auf den Saalwächter Naumann, den er für den heimlichen Angreifer hielt und prügelte, und wurde dann von der zur Schlägerei hinzugekommenen Patrouille auf die Schlosswache und am anderen Morgen auf die Arrestantenwache gebracht; von da zum Verhör in die Wohnung des Oberstlieutenants und Platzmajors Matthias geführt, dann wieder auf die Arrestantenwache geschleppt und von dort Montags l Uhr entlassen. Auf Beschwerde des Senats wegen dieses Eingriffs in seine Gerichtsbarkeit berichtete das Consistorium an Serenissimum und bat unter Berufung auf das Rescript vom 12. Januar 1747 um Abhülfe. Die Regierung äusserte sich gutachtlich dahin, dass wenn Jemand bei Nacht auf die Wache gebracht worden sei, er nach Tagesanbruch, ohne dass etwas zu Papier gebracht wurde, an seinen ordentlichen Richter abzuliefern sei, insonderheit sei ein Student der Observanz gemäss gleich des folgenden Tags frühe nach vorgängiger Anzeige in Begleitung des Pedellen an den Rektor zu überschicken. Es wurde genehmigt, dass hiernach ein zeitiger Platzmajor und der Senat in Zukunft anzuweisen, der Kommandant der Kön. Churbraunschw. Garnison aber zu benachrichtigen sei.

Als beim Examen von 1781 6 Schüler ad lectiones publicas promovirt worden und den meisten Studenten eine kleine Collation im Alten Hauauer Gasthaus „Zum Stockholm“ geben wollten, erwirkten sie vom Reg.-Rath v. Hugo die Erlaubniss, über die gesetzte Zeit sich unter Musikbegleitung dort belustigen zu dürfen, von welcher sie dann auch einen reichlichen Gebrauch machten. Wenigstens befand sich nach Angabe des Wirthes um 6 Uhr noch die Mehrzahl zur Stelle. Während nun die Studenten und der Wirth der Meinung waren, sich sehr ordentlich und anständig zu betragen, wurden die stud. Michel und Borries Nachts 3½ Uhr, als sie auf dem Altstädter Markte spazieren gingen, um Luft zu schöpfen, da im Lokal ein arger Tabaksrauch herrschte, von einer Patrouille mit „Wer da“ angerufen. Als sie sich als Studenten zu erkennen gaben, wurden sie mit dem Bescheide, dass alle Studenten verhaftet werden sollten, mitgenommen und der Oberstlieutenant Matthias rief aus dem Fenster den Soldaten zu: „Ja, nehmt sie nur mit!“ Er war in Bezug auf die Geräuschlosigkeit

Mittheilungen.                                                        5

 

..

 
 
vorherige Seite  -  zurück  -  nächste Seite