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Bedenklicher waren schon die Differenzen mit der bewaffneten Macht, zumal zu Zeiten einer feindlichen Occupation; doch war die Schule hier fast immer der Sieger.

Im Jahre 1755 wurde der stud. Blum aus des Schuhmacher Gansen Haus durch einen Trupp des Regiments Isenburg mit Gewalt und Zerreissung seines Rockes auf die Spitalwache geschleppt, um ihn zu zwingen, dass er Soldat werde. Alsbald wurde die Hülfe des Consistoriums erbeten und auf seine Veranlassung wurde das Regiment angewiesen, den zur Ungebühr weggenommenen unverzüglich los zu geben, ferner unangefochten zu lassen und Genugthuung zu leisten. Da die Freilassung erfolgte, hat sich der Senat dabei begnügt und nicht wie die beiden Städte wegen gewaltsamer Werbung beim Landesherrn Beschwerde führen wollen, um dem militari eine Probe des Bestrebens zu geben, dass man ein gutes Einvernehmen wünsche.

1785 liess der Major v. Germann durch einen Unteroffizier einen immatriculirten Studenten Namens Ringler aus Schlüchtern aus der Vorlesung des Professors Arnoldi als einen zu dienen schuldigen Rekruten abfordern. Auf dieserhalb erhobene Beschwerde verfügte der Landesherr, obwohl der Student schon vorher zum Regiment gezogen und beeidigt gewesen — was er dem Rector verschwiegen hatte — so solle er dennoch für dieses Mal aus besonderer Gnade zur Fortsetzung seiner Studien entlassen werden, das Consistorium habe aber zu verfügen, dass künftig bei eines jeden Unterthans Sohn, ehe er zum Studenten aufgenommen werde, zuverlässige Erkundigung eingezogen werde, ob er noch von aller Militärverbindlichkeit frei oder bereits zum Militärdienst gezogen und beeidigt sei.

Am Neujahrmorgen 1747 liess Oberstlieutenant v. Seitz dem Rektor durch einen Wachtmeister sagen, dass stud. Gross in der Neujahsnacht [Neujahrsnacht] geschossen habe, von der Patrouille auf die Hauptwache gebracht sei und sich dort ungebührlich aufgeführt und auf das Regiment geschimpft habe. Er verlangte Satisfaktion. Die eingeleitete Untersuchung ergab indessen Folgendes.

Gross hatte mit der Pistole aus seinem Fenster geschossen; darüber hatte der im gegenüberliegenden Hause im Quartier liegende Soldatentambour Becker sich aufgehalten und geschimpft. Gross, ohne zu wissen, mit wem er zu thun habe, erwidert, und mit Lausdreck und dergl. ihn traktirt; dann aber den in demselben Hause wohnenden Bürgertambour Lang ersucht, die Wache zu holen, damit er Ruhe bekäme. Lang hatte sich mit mangelhafter Bekleidung entschuldigt und mittlerweile hatte sich die Patrouille unter Führung des commandierenden Fähnrichs von Seitz eingefunden, die Hausthüre des Gross entzweigeschlagen, seine Wohnung durchsucht, ihn verhaftet und mitgenommen. Auf der Wache hatte der Corporal Reichwein ihm verboten, seine Pfeife am Lichte anzuzünden, ihm nicht gestattet, hinauszugehen, um seine Nothdurft zu verrichten, ihn geprügelt und ob er mehr als 10 mal gebeten, den Fähnrich sprechen zu dürfen, ihn diesem nicht gemeldet. Ähnlich war der Schwertfeger Vetter behandelt worden, der bei der Verhaftung des Gross in dessen Begleitung gewesen war und ihm Pfeife und Tabak auf die Wache gebracht hatte.

 

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