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keinen familiären Umgang hätten, in sein Zimmer gegangen sei und eine Tabakspfeife weggenommen habe. Rödiger erwiderte, er wolle ihm eine andere Pfeife oder 2 Kreuzer geben, worauf v. Savigny sich derartige Redensarten verbat und jenen aufforderte, sich zu seinem „Chor“ zupacken. Rödiger vergalt diese Kränkung mit der Aufforderung, v. Savigny möge sich doch, zu seinem Fräulein v. S.... packen (einer Dame, der er vielleicht zugethan war) und wurde alsbald von seinem Gegner zweimal ins Gesicht geschlagen, den er darauf, solange bis er ihm Satisfaction gebe, für einen Hundsfott erachtete. Es war dieses der damals allgemeine übliche Ausdruck der Verachtung, der in den die Studentenhändel betreffenden Akten unzählige Male wiederkehrt. Sie sind dann Abends am Wall bei der Judengasse losgewesen, wobei Rödiger eine leichte Verwundung am Kinn, Savigny eine stärkere an der Nase erhielt. Bei Aburtheilung der Sache wurde Savigny für den schuldigeren Theil gehalten, da er auch den Degen zuerst gezogen habe; die Realinjurien und Verwundungen glichen sich gegenseitig aus.

Auch 1744 wird ein Duell zwischen zwei Studenten erwähnt, von denen einer „schwer“ verwundet wurde. Da die Sache nicht wieder berührt wird, scheint von bleibendem Nachtheile doch nicht die Rede gewesen zu sein.

Geraucht und gezecht wurde, wie es scheint, tüchtig. Auf den Strassen freilich wollte die Polizei das Rauchen schon 1753 mit Rücksicht auf die Feuergefährlichkeit nicht mehr gestatten. Nicht selten kam es zwischen angetrunkenen Studenten und harmlosen Bürgern zu Zusammenstössen, die ein Einschreiten der Wache oder der Polizei erforderlich machten. Frauen und Mägde klagten über Belästigungen auf der Strasse, den letzteren wurden die Laternen zerschlagen, sie selbst mit dem Degen geängstigt, Kutschen wurden angehalten, Polizeidiener geutzt, mit den Degen auf den Strassen „gewetzt“, aller mögliche Lärm gemacht und Unfug getrieben. Unaufhörlich hatte die Polizei über Ausschweifungen der Studenten zu klagen und Anträge auf Beschränkungen derselben zu stellen. Die früher sehr beliebten Nachtmusiken wurden mit der Zeit immer mehr beschränkt und schliesslich ebenso wie die bei der Entlassung der Schüler aus der Classe üblichen Schmäuse gänzlich verboten und die Uebertretung des Verbotes mit Carcerstrafe bedroht. Sehr beliebt scheint auch der Unfug des Neujahrsschiessens gewesen zu sein.

Im Jahre 1750 beschwerten sich Bürgermeister und Rath der Neustadt, dass in der an der Wallonischen und Niederdeutschen Kirche neu angelegten Allee von muthwilligen Leuten allerhand Frevel getrieben werde, wodurch Personen von Distinction, wie auch andere honnette Leute und besonders die Frauenzimmer von Frequentirung solcher Allee abgehalten und sie mithin zuletzt nur ein Aufenthalt für böses und schlechtes Gesindel werden müsse.

Nun wolle man zwar die Handwerksburschen und andere der städtischen Jurisdiktion unterworfene Leute im Zaume halten, da aber auch Studenten, Soldaten und Andere dort verkehrten, so möge Vorkehrung getroffen werden, dass dergleichen Personen

 

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