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des Frankfurter Stadtarchivs. — An diesen Vortrag schlossen sich 2 Mittheilungen des Herrn Professors Schröder. Zuerst theilte er aus dem Niederdeutschen Jahrbuche von 1890 einen niederdeutschen Liebesbrief mit, welchen im Jahre 1582 ein Braunschweigischer Amtmann in Seesen an eine unbekannte adelige Geliebte in Trendelburg schrieb. Die Bestellung des in geheimnissvollen Schriftzeichen geschriebenen Briefes hatte bei der Braunschweigischen Regierung politisches Bedenken erregt. Die Angelegenheit liess sich höchst verdächtig an, schliesslich übersetzt der Briefschreiber selbst die geheimnissvollen Zeichen und das hochwichtige gefährliche Aktenstück entpuppte sich als ein allerliebster Liebesbrief, den der feurige Liebhaber seinem lewem Wiebiken (für welches verhängnissvolle Wort er jedoch in seiner offiziellen Uebertragung das abschwächende Hartecken — Herzchen — einschmuggelt) heimlich zustellt. Herzog Julius von Braunschweig korrespondiert über diese Angelegenheit mit Wilhelm IV. von Hessen, welcher sich in seiner bekannten originellen drastischen Weise über dieses Verhältnis äussert. — Ferner theilte Herr Professor Schröder eine Stelle aus dem Tagebuche des bekannten deutschen Lexikographen Mahler mit, welche wichtige Nachrichten über die Hinrichtung der getreuen Hessen, welche 1552 ihren Landgrafen Philipp in Hecheln aus der Haft befreien wollten, bringt.

Die vierte Monatssitzung dieses Jahres fand am 1. Mai statt. Vor Eintritt in die Tagesordnung beauftragte die Versammlung den Vorstand seinem langjährigen Mitgliede, Herrn Geh. Reg.-Rath Dr. Münscher, zu seinem bevorstehenden 50jährigen Doktor-Jubiläum die Glückwünsche des Vereins darzubringen (was auch geschehen ist). Einen Vortrag hielt in dieser Sitzung der Hülfsarbeiter am Königl. Staatsarchive Herr Dr. Küch. Der Vortragende gab zunächst eine Uebersicht über die Entstehungsweise der ältesten hessischen Städte und hob hervor, dass auch die durch die Landgrafen von Thüringen gegründeten trotz ihrer gleichartigen und gleichzeitigen Entstehung sich hinsichtlich ihrer Verfassungsformen wesentlich von einander unterscheiden, wobei die geographische Lage, die Nähe

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