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nicht und sind dem Rüst- und Feuerbuch entnommen. Godeschalk Stewechius 5) benutzte die Holzschnitte der Uebersetzung und nach diesem Justus Lipsius 6), wodurch diese mittelalterlichen Kriegsmaschinen zu römischen wurden und beinahe alle jetzigen Abbildungen der römischen Maschinen diesen entnommen sind.

Leonhard Fronsberger druckte zum Theil das R. u. F.buch ab; E. von Rodt a. a. O. S. 81 erl. 152 sagt, daß Fronsberger die Handschrift vom Jahr 1445 angiebt; in meinen beiden Ausgaben 7) heißt es blos, daß ein altes von einem unbekannten Autor verfaßtes Werk, woran ohne Zweifel viele Meister oder Autoren zusammengetragen hätten, benutzt worden. Das Armamentarium 8) enthält die Abbildungen der Brechschrauben des R. u. F.buch, welche also nicht nach Hoyer a. a. O. S. 232 von Leonhard Damer 1550 erfunden worden, sowie das Feuerwerksbuch mit Zusätzen; die Vorschriften desselben erscheinen nun bei den meisten älteren Autoren und wurden hierauf die deutschen Artilleriesätze gegründet, über welche eine Abhandlung die österreichische militärische Zeitschrift vom Jahr 1826 V. H. III. A. unter der Ueberschrift enthält: Das wahre altdeutsche oder Nürnberger Artilleriesystem. Auch die ehemalige Erfurter Jesuiten-Bibliothek besaß eine Handschrift, die nun in der dortigen öffentlichen Bibliothek befindlich ist: „Ein Buch zusammengetragen aus vielen probirten Künsten und erforderungen von einem Zeughauß sampt aller Munition p. p. 1563“, welches mit dem Feuer- und Rüstbuch nicht gleich ist, jedoch die meisten Vorschriften desselben enthält.

Wenn nicht früher, doch auf jeden Fall der Verfasser des Feuer- und Rüstbuchs im Anfang des 15ten Jahrhunderts solches schrieb, so hat Robert Valturius von Rimini, welcher zwölf Bücher von dieser Kunst verfaßte und Sigismundo Pandolfo Malatesta, Herrn zu Rimini, der 1468 starb, widmete, dasselbe benutzt, denn es ist nicht wahrscheinlich, daß der deutsche Verfasser den Valturius benutzt hatte. Die ersten Ausgaben des Valturius de re militari 1472 und 1483 in

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5) Godeschalk Steweghius in Commentarius ad Flavi Vegeti Renati de re militari. Lugd. Bat. 1592.

6) Justi Lipsi Poliorceticon sive de Machinis. Antwerpiae 1596.

7) Kriegßbuch. Von Kayserlichen Kriegßrechten, Malefitz vnd Schuldthändlen u. s. w. durch Leonhard Fronsperger. Frankf. 1573. II. S. 208 und von 1596 II. S. 149.

8) Armamentarium principale oder Kriegs, Munition, und Artilleriebuch. Frankf. 1625.

 

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