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20 einen Goldgulden (aus 23 karatigem Golde, 66 Stück aus der cölnischen Mark), im J. 1464 24 Stück, im J. 1486 wieder 20 (aber die Goldgulden waren aus 19 ½ karat. Golde geprägt) im J. 1511 endlich 26 Stück. Scheidemünzen waren damals die Dreier, Pfennige und Heller aus Silber. Im J. 1592 wurde das Verhältniß von 28 Albus zum Gulden wieder anerkannt, wie aus dem oben angezogenen Münz-Edikt des Landgrafen Wilhelm hervorgeht, es ist aber nicht ersichtlich, ob in diesem Jahre 120 oder 124 Stück aus der Mark 6 ½ löthigen Silbers ausgebracht wurden. Endlich ist noch die Frage zu erörtern: warum die in den vorliegenden statistischen Nachrichten verzeichneten Abgaben, Preise und Taxen in Gulden zu 26 Albus aufgeführt, warum überhaupt die Rechnungen damals in Gulden und Albus geführt wurden, während man den Thalerfuß hatte? Auf die Rechnung in Pfunden folgte in Deutschland die Rechnung in Goldgulden und Schillingen, Albus, Groschen etc. und schon im J. 1511 waren 26 Albus einem Goldgulden gleich, sowie in der Eßlinger Münzordnung v. J. 1524 dem Silbergulden, deren 8 8/15 aus der feinen Mark Silber geprägt werden sollten, 26 Albus gleichgestellt wurden, weil sie damals in diesem Werthe geprägt waren. So hatte der Gulden zu 26 Albus Boden gewonnen und wurde beibehalten, als die Münze selbst den Werth nicht mehr hatte, denn die Regierungen zahlten den Gulden in den von ihnen geprägten geringern Albus aus, sie konnten also auch einen anderen Gulden von den Unthanen nicht fordern. Noch heute hat die Rechnungsmünze des Kammer-Gulden in Hessen 26 Albus, obgleich die Albus-Stücke aus dem vorigen Jahrhundert, worin die letzten geprägt wurden, nur den Werth des 22 Gulden-Fußes hatten, statt des durchschnittlichen Ausbringens der Albus in den achtziger Jahren des 16. Jahrhunderts im 11 Guldenfuß. Die Rechnung nach Gulden war allgemein und der Thaler durch die reichsgesetzlichen Bestimmungen nur geduldet, weshalb er sich das Einrechnen in den Guldenfuß gefallen lassen mußte, bis er nach und nach das Uebergewicht bekommen hat und Deutschland in die Thaler- und Gulden-Rechnung gesondert ist, von der Rechnung in Marken und Schillingen in einem kleinen nördlichen Theile abgesehen.

 

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