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[Ueber]hand nehmenden kleinen Münzen und dadurch rar gewordenen groben Sorten, bis ein Anderes von Reichswegen beschlossen werde,“ den Reichsthaler zu 74 und den Reichsgulden zu 64 Kreuzern, also die Kreuzermünze niedriger, als nach jener hessischen Schätzung annehmen zu wollen, auch wurde im angezogenen Münz-Edikt des Landgrafen Wilhelm v. J. 1592 der Thaler von 32 Albus auf 24 (sächsische) Groschen oder 18 Batzen, also, da der Groschen 3 Kreuzer galt und der Batzen 4 Kreuzer war, auf 72 Kreuzer, und der Reichsgulden von 28 Albus auf 21 Groschen oder 16 Batzen, also auf 63 beziehungsweise 64 Kreuzer gesetzt. Was nun die verschiedene Berechnung des Guldens zu 28 und 27 Albus anlangt, wovon die erstere mit der Schätzung des Guldens zu 62 und die letztere mit der zu 63 Kreuzern zusammensteht, so wird diese Verschiedenheit in einer Veränderung des Ausbringens der Albus-Stücke in der Casseler Münze zu suchen sein. Nach der Aufzeichnung in dem einen Exemplar der statistischen Nachrichten sollen aus der cölnischen Mark 6 ½ löthigen Silbers 124 Albus geprägt werden, nach der Aufzeichnung in dem späteren Exemplar 120 Albus, sie wurden also um 3½ Procent gebessert oder im Verhältniß von 31 zu 30, was dem von 28 zu 27 ganz nahe steht. Streng genommen hätte zwar diese Aufbesserung der Albus zu einer veränderten Schätzung des Guldens keine Veranlassung geben sollen, denn bei Vergleichung der Münzen des Thaler- und des Guldenfußes dienen nur die groben, den wirklichen Gehalt des Münzfußes an Schrot und Korn in sich tragenden Münzen (damals die ganzen, halben und Orts-Thaler und die ganzen und halben Gulden und 10 Kreuzerstücke) zur Grundlage, welchen die Albus nicht hatten, worin die feine Mark Silber vielmehr in dem einen der obigen beiden Fälle zu 9 Thaler 17 3/13 Albus und andern zu 9 Thaler 7 5/13 Albus, statt in den groben Münzen zu 9 Thaler, ausgebracht wurde; aber die Albus hatte vormals den Rang der groben Münzen gehabt und behielten denselben noch lange Zeit, als er in der Wirklichkeit nicht mehr vorhanden war, und bei der Steigerung des Silberpreises durch die Münzverderbniß blieb nur übrig, sich in dieser Weise zu helfen. In den Ländern, wo die Weißpfennige oder Albus üblich waren, galten im J. 1360 deren

 

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