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verwechselt werden, sondern sie bedeutete die Annahme des 10 1/3 Guldenfußes. Die eigentliche Ursache dieser Maßnahme ist aller Wahrscheinlichkeit nach in dem ungenauen Aufgehen des Albus-Guldens in den Kreuzer-Gulden zu finden, wie bei dem Nebeneinanderbestehen zweier nicht genau in einander aufgehenden Münzfüße immer nothgedrungen einer gegen den andern etwas einbüßen oder gewinnen muß. Sollen 28 Albus dem 60 Kreuzer-Gulden gleich sein, dann berechnen sich 32 Albus oder 1 Thaler nicht auf 68, sondern auf 68 4/7 Kreuzer. Umgekehrt, wenn der Thaler von 32 Albus gleichgestellt wird 68 Kreuzern, so thun 28 Albus und 2 ½ Heller einen Gulden zu 60 Kreuzern und wird er zu 69 Kreuzer gesetzt, dann nahe 27 Albus 10 Heller oder wenn 69 kr. einen Thaler ausmachen, dann thun 28 Albus 60 3/8 Kreuzer und wenn 68 Kreuzer zum Thaler gehen, dann thun 28 Albus 59 ½ Kreuzer. Eine öffentliche Bekanntmachung dieser Erhöhung des Münzfußes auf 10 1/3 Gulden ist in der Sammlung der hessischen Landes-Ordnungen nicht vorhanden. Im Münz-Edict des Landgrafen Philipp vom 16. März 1560, welches die Reichs-Münz-Ordnung v. J. 1559 veröffentlicht, ist der Werth des Thalers zu 68 Kreuzern angegeben, aber das Münz-Edikt vom 24. April 1561 suspendirt die Reichs-Münz-Ordnung wieder, weil sie nicht allenthalben im deutschen Reiche in Ausführung gebracht sei. Eine Bekanntmachung des Reichstags-Abschieds über das Münzwesen v. J. 1566, um welchen es sich hier handelt, hat sich bis jetzt nicht gefunden, vielmehr kommt nur noch ein Münz-Edikt des Landgrafen Wilhelm IV. vom 13. Februar 1592 in der Sammlung vor, worin auf ein solches vom Jahr 1582 verwiesen wird, welches, wie wahrscheinlich noch mehrere, fehlt. Die Bestimmung des Werthverhältnisses des Thalers zu 72 Kreuzern und des Guldens zu 62, später zu 63 Kreuzern „nach der hessischen Münz-Ordnung“ ist die gesetzliche Feststellung des Kurses der Guldenmünzen in Hessen nach dem damaligen Bestande desselben auf dem Geldmarkt zu Frankfurt a. M. und an andern großen Handelsplätzen, welcher sich nach dem Durchschnittswerthe der umlaufenden Münzen ergibt, die damals in großer Masse kleine geringhaltige waren. Im J. 1585 verglichen sich die Kaufleute auf der Messe zu Frankfurt „wegen der Ueber-[hand]

 

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