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b) Ergänzungen und Nachträge

zu früheren Aufsätzen im Frankfurter Archiv.

1. In dem Versuche über die Herren von Sachsenhausen und Praunheim (Archiv Heft 6) habe ich mehrere Herren von Sachsenhausen aufgeführt, denen ich wegen Mangels näherer Nachrichten eine Stelle in dem Stammbaume nicht anzuweisen vermochte: unter ihnen auch die Brüder Marquard und Hartmud, Söhne des Ritters Hartmud von Sachsenhausen, welche im Jahr 1305 eine Urk. über den Verkauf von Grundzinsen ausstellten (Böhmer Codex 366 ). Durch die Gefälligkeit des Herrn Dr. Böhmer habe ich jetzt eine Abbildung der an gedachter Urk. befindlichen Siegel dieser Brüder erhalten: diese zeigen aber nicht die zwei Sparren, welche unbezweifelt das Wappen des Ministerialen-Geschlechts von S. sind, sondern einen quergetheilten Schild, in dessen oberm Theile eine Brücke (oder Turnierplatz ), in dem untern 6 Sterne in drei Reihen (3, 2, 1) sich befinden. Hieraus folgt also, daß diese Brüder von S. nicht zu dem Ministerialen-Geschlechte von S. gehören und es wird daher noch zu erforschen sein, in welchem Zusammenhang ihre Familie mit jenem Geschlecht stehe. Die Gleichheit der Vornamen läßt wenigstens eine große Verbindung vermuthen.

2. Das Dorf Niederrad wird zwar 1151 zuerst erwähnt, da Herr Conrad von Hagen dem von ihm gestifteten Kloster Aldenburg auch sieben Mansen in novo rure quod dicitur Rodo schenkte, wie ich dies in dem Aufsatz über das Niederräder Dorfrecht (Archiv Heft 6 S. 207 ) bemerkt habe. Durch eine andere Urkunde, auf welche mich Herr Dr. Braunfels dahier aufmerksam gemacht, läßt sich aber die Zeit seiner Entstehung noch näher bestimmen. Im Dezember 1128 schenkte nämlich K. Lothar seinem Ministerialen Conrad von Hagen und dessen Gemahlin Liuckard ein Grundstück von sieben Mansen, im Königsforst Dreieich zwischen Schwanheim (Suinhagen) und dem Main am Königsbach in dem Bezirk des Forstbanns gelegen, welchen Conrad von dem Könige zu Lehen trug (Böhmer cod. 13). Diese sieben Mansen sind nun offenbar dieselben, welche 1151 an das Kloster Aldenburg kamen, da die hier beschriebene Oert-[lichkeit]

 

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