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später, nach eingetretener Aenderung, der „alte Rath“ genannt. Die dem Erzbischof Balduin und dem Kaiser so lange getrotzt hatten, waren eben diese Patrizier, Friele Gensfleisch unter ihnen voran, der in seiner weitausgedehnten Behausung wie in einer unbezwingbaren Ritterburg wohnte. (Der Hof zum Gensfleisch ist das jetzige Lauteren’sche Haus, das, wenn auch nicht mehr derselbe Bau, dieselbe Veste, doch ohne Zweifel noch denselben Umfang hat und die ganze eine Seite der Pfandhausgasse einnimmt.)

Nachdem die Sühne gemacht, war die Stadt, wie jene Aufzeichnungen berichten, „groß Gut schuldig.“ Da „besunnen“ die von dem alten Rath und überlegten, wie sie die Sühne hielten und auch das Gut, das man schuldig war, „vergulten.“ Es kamen nun „zwölf von der Gemeinde zu den Herren vom Rath, und baten sie, daß ihnen nicht schwer wäre: die Gemeinde wolle zweiundzwanzig schicken, damit die vorgenannt Schuld bezahlt werde und um andrer Sachen willen. Obwohl das den Herren vom Rath leid und schwer war, so folgeten sie es doch aus Bescheidenheit.“ [Klugheit]. Aber diese s. g. Zweiundzwanziger zeigten sich wenig bereitwillig, mit dem Rath der Finanznoth der Stadt abzuhelfen; widersetzten sich der Erhöhung des Mehl-Octroi und der andern städtischen Abgaben. „Da der Rath das Mehl-Ungeld gehöhet hatte und auch ander Ungeld gern aufgesetzt hätte, damit er die Sühne hielte und die Schuld bezahlen könnte, da kamen die 22 und hinderten das. Dazu thaten die 22 den Pfundzoll ab, der doch mit Mühe an die Stadt kommen war.“ Da nun die Herren vom Rath sahen, daß die 22 in dem Vorgenannten nicht nachgeben wollten, „so besunnen sie der Stadt Noth und Nutzen und betrachteten, wie sie einmüthig mit den 22 würden; und sie kamen überein über folgenden Brief, den der alte Rath und die 22 zu den Heiligen beschwuren.“

In der nun folgenden, am 4. August (St. Oswalds Abend) ausgestellten Urkunde verpflichten sich die Herren vom Rath, (die sämmtlich, so wie auch die Zweiundzwanzig, mit Namen aufgeführt werden, ) daß ohne Rath und Wissen der 22 „keine große Sacheangegriffen und keine große Schuld gemacht werde. Die Amtleute, [d. i. die städtischen Beamten] die jetzt im Rath sind, sollen darin bleiben ihr

 

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