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wer den Verurtheilten fürder Hülfe leistet, soll gleiche Schuld tragen; alle früher mit ihnen eingegangenen Bündnisse sollen aufgelöst sein.

Eine für das Viktorsstift insbesondre erlassene Urkunde betrifft die Klage über den schon früher dem Stift zugesprochenen Schadenersatz im Betrag von 6000 Mark Silber wegen Zerstörung „seines Münsters, der Thürme an demselben, des Klosters, des Kreuzgangs, der Altäre, Rebender, Ringmauern, Pforten an denselben, seiner Häuser, Höfe, Keltern, Kelterhäuser und seines gesammten zerstörten Hausgeräths.“ Der Kaiser gibt darin dem Stift auf sein Begehren den zeitigen Amtmann zu Oppenheim, Gottfried von Eppstein, nebst den Burgmann und dem Rath daselbst zu „Anleitern“ auf der Mainzer Gut und außerdem viele Herren und Städte zu „ Schirmern und Helfern ;“ namentlich die Grafen Ulrich von Wirtemberg, Georg von Veldenz, Simon und Johann von Sponheim, Heinrich, Emich und Gerlach von Nassau, Gottfried und Friedrich von Leiningen, Johann und Wilhelm von Katzenelnbogen, die Raugrafen Georg und Heinrich, die Wildgrafen Johann von Daun und Friedrich von Kirburg, die Herren Ulrich von Hanau, Kraft, Götz und Lutz von Hohenlohe, Kuno und Philipp von Falkenstein, Herren von Minzenberg. die Schultheißen, Bürgermeister, Räthe und Gemeinden von Straßburg, Speier Worms, Köln, Aachen, Coblenz, Oberwesel, Boppard, Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen, Wetzlar und jeden Andern, den Dechant und Kapitel von St. Viktor „mit diesem Brief ermahnen und fordern.“

Sechs Monate lang lastete die Acht auf der Stadt. Endlich war der Trotz der Bürger gebeugt; sie unterwarfen sich gänzlich dem Erzbischof Balduin, und es kam nun am Vorabend des Festes St. Johannis des Täufers zu einer Vereinbarung. Unter Anderm ward darin festgesetzt: 1) die Domherren, die Geistlichen und alle andern, die die Stadt verlassen haben, sollen zurückkehren; die Bürger verpflichten sich, 2 ) die von ihnen zerstörten Häuser der Domherren binnen drei Jahren wiederherzustellen; 3) zum Wiederaufbau der Klostergebäude zu St. Jakob, St. Alban und St. Viktor im ersten Jahr 1000 ... Heller, im zweiten wieder 1000 ..., im dritten und allen folgenden Jahren bis zur gänzlichen Herstellung 3000 ... zu zahlen. Dagegen soll die Stadt von

 

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