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Einige geistliche Personen waren Anhänger des Herrn Erzbischofs Balduin von Trier, der unberechtigt die Herrschaft über das Erzstift Mainz übernahm, ungehorsam gegen ihren Herrn Heinrich Erzbischof von Mainz; namentlich die Aebte der Benediktinerklöster zu St. Alban und St. Jakob, sodann der Dechant und das Kapitel von St. Viktor. Bei dem St. Albanskloster und der St. Viktorskirche standen vier hohe und starke Thürme, durch die, wenn sie in Feindeshand kamen, die Stadt Mainz schwer beschädigt werden konnte; und wenn das St. Jakobskloster, das über dem Stadtgraben auf einem Berge liegt, vom Feind eingenommen wurde, so hatte er dadurch die ganze Stadt in seiner Gewalt.

Hierüber, heißt es dann weiter, habe man berathen und sofort beschlossen, lieber zuvorzukommen als hintennach, wenn es nichts mehr helfen könne, auf Schutzmittel zu denken. Drei von jenen Thürmen habe man zerstören lassen; und als man einen von den Thürmen des Albansklosters dem Boden gleich machen wollen und deshalb, wie es bräuchlich, am Fuß desselben Holz hingelegt und dasselbe angezündet habe, sei es durch Zufall und plötzlichen Windstoß zu einem solchen Brand gekommen, daß außer dem Thurm und einer daran stoßenden Kapelle das ganze Kloster in Flammen aufgegangen; und weil einige Mönche desselben auf die, so den Thurm angezündet, oder andre Bürger, die nur Zuschauer gewesen, Wurfgeschosse geschleudert, wodurch einige verwundet und einer getödtet worden, so sei das Volk in Wuth gerathen, habe die Behausungen und sämmtliche Zellen des Klosters in Brand gesteckt, dabei auch gewaltsam Hand angelegt an die Personen des Klosters, was jedoch ohne Verstümmelung oder Verwundung derselben abgegangen sei; die Bücher, Paramente und alle Mobilien des Klosters seien bei dieser Wuth des Volkes weggeschleppt worden. Die Bürger hätten auch nicht blos die große Klostermauer von St. Viktor zerstört, die alle Behausungen nebst der Kirche und dem ganzen Hofraum eingefaßt, sondern auch alle einzelnen, die Häuser der Stiftsherren umschließenden Mauern.

Auch dem Abt und den Mönchen des St. Jakobsklosters hätten sie befohlen, ihr Kloster zu verlassen und es der Bürgerschaft zu übergeben, und darauf in demselben ein nicht

 

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