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[ge]storben war, dachte man Anfangs daran, seinen Bruder, den Deutschordensritter Berthold von Bucheck, zu wählen. Indeß erwägend, daß der Pabst ihn wegen seines Auftretens auf dem Reichstag zu Koblenz nimmermehr bestätigen werde, postulirte das Kapitel den Erzbischof Balduin von Trier. Pabst Johann XXII. aber hatte schon bei Lebzeiten des Erzbischofs Mathias die Besetzung des Mainzer Stuhls sich vorbehalten. Schon am 11. Oktober 1328 ertheilte er von Avignon aus dem Probst Heinrich von Bonn die päbstliche Provision des Mainzer Erzbisthums; und durch ein, vier Tage später erlassenes Breve verlieh er ihm die Administration seiner Diözese in geistlicher und weltlicher Hinsicht, obgleich derselbe noch nicht Priester, noch nicht geweiht und noch nicht mit dem Pallium versehen war; gestattete zugleich demselben, der damals erst Diakon, von jedem katholischen Bischofe die priesterliche und im Verein mit noch zwei oder drei andern Bischöfen die bischöfliche Weihe erhalten zu können. Die Mainzer Prälaten appelirten nach Avignon, und warfen insbesondre dem Probst Heinrich von Bonn verschiedene Vergehen und Gebrechen vor. Die Limburger Chronik belehrt uns über einen Punkt, der ihm vorgeworfen wurde; er habe nämlich gern getrunken und davon einen Beinamen gehabt. In dieser Zeit war ein bischoff zu Mayntz, der hiesse Burssmann mit dem Zunamen, und war von Virnberg gebohren, und hiesse darum Burssmann, dass er gern trank.)

Erzbischof Balduin’s Vater war Graf Heinrich von Luxemburg; sein Bruder, Kaiser Heinrich VII., war 1313 in Italien gestorben; sein Neffe war König Johann von Böhmen. Erzbischof Heinrich’s Vater war Graf Robert von Virneburg; seine Brüder waren Graf Robert und der Probst Johann zu Xanten; sein Oheim, Heinrich von Virneburg, war Erzbischof von Köln.

Einem Manne von den unverkennbar großen Eigenschaften, wie Erzbischof Balduin sie hatte, gegenüberzustehen und sich geltend zu machen, war eine nicht geringe Aufgabe. Aber auch Erzbischof Heinrich fehlte es nicht an Thätigkeit, Energie und Fähigkeit.

Als Balduin die Nachricht von seiner Erwählung erhielt, lehnte er es ab, ohne päbstliche Bestätigung den Main-[zer]

 

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