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c) Der Abtswald.

In Bezug auf die in diesen Blättern gestellte Anfrage in Betreff des Abtswaldes und die in der letzten Nummer darauf von Herrn Brumhard gegebene Antwort erlaube ich mir einige Mittheilungen zu machen.

Daß der Abtswald und der Oberwald nicht identisch sind, ergibt sich aus dem Salbuche von Ulrichstein von 1588, in welchem beim Dorfe Feldkrücken sowohl der Abtswald als der Oberwald genannt werden. An einer andern Stelle heißt es: der Oberwald gränze an die Riedesel (d. h. an das riedeselische Gericht Engelrod) und reiche bis an den Geisestein, und ziehe von da am Landgrafenborne hin bis zur Poppenstrut. Da nun zu derselben Zeit der fließende Born, jetzt die Flösser genannt, östlich von Feldkrücken, eben wohl in den Oberwald gesetzt werden, (gleichwie eine nach Ulrichstein gehörige mir aber unbekannte Bienmühle), dagegen 1500 der Geisestein, und 1554 derselbe mit dem Landgrafenbrunnen als im Abtswalde liegend bezeichnet werden, so ergibt sich daraus die Gränze beider: der südliche Wald ist der Abtswald, der nördlichere nach Ulrichstein hin ziehende der Oberwald. Eine Nachricht von 1427 nennt im Gericht Bobenhausen den Abtswald und den Bobenhäuser Wald, und es ist wohl nicht zu bezweifeln, daß unter letztern kein anderer als der Oberwald gemeint ist. Den südwestlichen Theil desselben Gerichts bedeckt der Seener Wald, der auch noch einen Theil des Gerichts Laubach umschließt.

Woher der Abtswald seinen Namen erhalten, kann ich nicht sagen; nur der kleinere Theil desselben scheint auf altfuldischen Boden hinübergereicht zu haben.

                                                                        Dr. Landau.

 

d) Die Heufelder.

In Bezug auf die in diesen Blättern besprochene Natur der Heufelder am Vogelsberge theile ich im Nachfolgenden eine Notiz mit, welche, wie ich hoffe, die Frage entscheidet : „Item eintzelne Haufelder lygenn bey ved vab lannge dem Geysesteyn am Abtswalde gegen Braungeßhayne, werden

 

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