tivitäten, die Ludwig Bickell neben seinen sonstigen Tätigkeiten auch entfaltet hat.
Inhalt: Gerd Weiß, Geleitwort - Gerhard Menk, Ein „antiquitätischer Herr". Leben und Werk des hessischen Denkmalpflegers und technischen Pioniers Ludwig Bickell (1838-1901) - Heinrich Meyer zu Ermgassen, Ludwig Bickell und seine Familie - Angus Fowler, Hausbesitz und Wohnungen der Familie Bickell in Marburg 1790-1901 - Ulrich Hussong, Die Ehrenpromotion im Januar 1892 - Paul Jürgen Wittstock, Die Sammlungstätigkeit - Michael Neumann, Der Bezirkskonservator - Elmar Brohl, Luftschlösser und Schrullen - Kugelgasse 1, Kugelhaus und Kugelkirche - Ulrich G. Großmann, Profane Steinbauten im fotografischen Werk - Ulrich Klein, Der Fachwerkbau -Gerhard Seib, Der künstlerische Eisenguß - Gerhard Oberlik, Das Modell 97 - ein Einblick in die Fototechnik - Gerhard Aumüller / Eckhard Trinkaus (†) Der Orgelforscher - Ulrich Hussong, Ein Gutachten Ludwig Bickells zu Siegeln und Wappen der Stadt Marburg


Buchpreisbindung
Seit 2002 gilt das „Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen" (Buchpreisbindungsgesetz, BGBl. I Nr. 63, S. 3348). Das Gesetz dient dem Schutz des Kulturgutes Buch. Die Festsetzung verbindlicher Preise beim Verkauf an Letztabnehmer sichert den Erhalt eines breiten Buchangebots. Das Gesetz gewährleistet zugleich, dass dieses Angebot für eine breite Öffentlichkeit zugänglich ist, indem es die Existenz einer großen Zahl von Verkaufsstellen fördert (§ 1). Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher (§ 3).
Von dieser Buchpreisbindung gibt es Ausnahmen, so dass Vereine neben dem Ladenverkaufspreis ihren Mitgliedern einen ermäßigten Preis einräumen dürfen. § 5 Abs. 4 Satz 4 besagt nämlich, daß „Sonderpreise für Institutionen, die bei der Herausgabe einzelner bestimmter Verlagswerke vertraglich in einer für das Zustande
kommen des Werkes ausschlaggebenden Weise mitgewirkt haben" gelten können. Dies trifft für Vereine wie den VHG zu. Nachwuchstagung: Hessische Geschichte und Landeskunde
am 24./25. November 2006 in Neukirchen/Knüll, Tagungsstätte Combecher
Nach der im Herbst 2003 erfolgreich durchgeführten ersten Nachwuchstagung beschloss der Verein für hessische Geschichte und Landeskunde, auch zukünftig ehrenamtliche und wissenschaftliche historische Forschung zum Austausch zusammenzuführen. Diesem Wunsch folgend wird am Freitag, 24. und Samstag, 25. November 2006 erneut eine Nachwuchstagung stattfmden. Das reichhaltige Programm mit fast 20 Vorträgen bietet wiederum vielfältige Aspekte und umfaßt Schwerpunkte aus drei hessischen Hochschulen zu den Gebieten Vor- und Frühgeschichte, Mittelalter, Frühen Neuzeit, Zeitgeschichte, Kirchengeschichte und Kunstgeschichte. Behandelt werden u. a. Fehden, Stadtbücher in Hessen, städtische Hospitäler, Fragen der Konfession, Gerichtsbarkeit, Verfassung, Studentenkulturen sowie Themen zum Nationalsozialismus in Hessen. Ziel ist es auch in diesem Jahr, die Beziehungen der Mitglieder im Gesamtverein und den Zweigvereinen zu jungen wissenschaftlich tätigen Nachwuchskräften und deren Betreuern im Bereich der geschichtlichen Landeskunde in Hessen enger zu knüpfen. Nähere Informationen bei Pro£ Dr. Ursula Braasch-Schwersmann, Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde, WilhelmRöpke-Str. 6 C, 35032 Marburg, Tel. 06421/ 2824581 - Fax: 06421/2824799 - E-Mail braasch@staff.uni-marburg.de oder bei Dr. Wolfgang Breul, Schwanallee 54, 35037 Marburg, Tel. 06421/166852, E-Mail Wbreul@staff.uni-marburg.de