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Tatsächlich kam am 28 Mai 1892 eine weitere Kiste mit Archivalien aus Melsungen an. Die Akzession 1892/20 enthielt u.a. 89 Papierurkunden bzw. Aktenfragmente, einen Zunftbrief nebst Holzkapsel für die Leinweber (1753 Februar 8), 2 Pergamenturkunden Nr. 8 Fundation einer Frühmeßstiftung (1464 September 11), ein Hauptkriegsdiarium (1761 -1762), 47 Kammerei- und 20 Hospitalsrechnungen 1534 -1589 sowie 5 Stadtbücher aus dem 16. und 18. Jahrhundert. Weitere 27 Urkunden gingen am 19 September 1893 ein (Akzession 1893/24), davon 10 Abschriften, die 10 Kopien wurden geheftet und zu den Kopialbüchern gestellt, die übrigen 17 Urkunden zunächst unverzeichnet zur Akzession 1890/28 gelegt.

Friedrich Küch war inzwischen nicht mehr in Marburg, sondern seit 1. Juni 1893 am Staatsarchiv Düsseldorf. Deshalb wurde die Verzeichnung der restlichen Melsunger Urkunden Dr. Johannes Kretzschmar 6 übertragen, der seit März 1891 als "Archivprobandus" im Staatsarchiv Marburg tätig war und im Mai 1895 nach Osnabrück versetzt wurde. Kretzschmar hat weitere 50 Melsunger Urkunden auf 50 Zetteln verzeichnet, die mit den Küch'schen Zetteln zu einem Bandrepertorium vereinigt worden sind, das noch heute Gültigkeit besitzt. Nach der Revision im vergangenen Jahr und der Einarbeitung von Nachträgen enthält es nun insgesamt 211 Urkunden aus den Jahren 1332 – 1753. Das Verzeichnis soll in den nächsten Wochen vollständig überarbeitet und gedruckt werden, um damit die Stadtgeschichtsforschung auf eine sicherere Grundlage zu stellen.

Die bisherige Unsicherheit soll an zwei Beispielen dargestellt werden. Das erste betrifft die Frühmeßstiftung. Es handelt sich um eine Stiftung für einen Altar in der Stadtpfarrkirche, aus deren Einkünften ein Priester dafür bezahlt werden sollte, daß er täglich in der Frühe eine Messe an diesem Altar zu lesen hatte. Die beiden Stiftungsurkunden von 1464 September 11 aus der Akzession 1892/20 sind - wie übrigens auch der Leinweberzunftbrief von 1753 Februar 8 aus derselben Akzession - damals aus unerfindlichem Grund nicht verzeichnet, sondern erst bei der Revision im August 1989 in das alte Repertorium nachgetragen worden. So sind die beiden Urkunden selbst dem hervorragenden Kenner der Melsunger Überlieferung, Dr. Ludwig Armbrust, entgangen, der in seiner Geschichte der Stadt Melsungen 7 nur eine Ausfertigung bei der Kirche Melsungen und die Abschriften im Marburger Bestand Generalrepertorium Melsungen sowie in den Aufzeichnungen des Melsunger Stadtschreibers Johann Justus Till nennt, nicht aber die beiden Ausfertigungen im Stadtarchiv.

Das zweite Beispiel betrifft ebenfalls die Frühmeßstiftung, aber die ursprüngliche Gründung im 14. Jahrhundert. Im Stadtarchiv Melsungen gibt es dazu 2 Urkunden die Dotation des Frühmeßaltars durch den Priester Conradus Heroldi vom 8. August 1332 und die Urkunde Landgraf Heinrichs von Hessen, der die Güter, mit denen der Priester Conradus Heroldi den Frühmeßaltar dotieren wolle, von landgräflichen Rechten befreit. Die landgräfliche Urkunde datiert vom Tage nach Nikolaus (in crastino beati Nycolai confessoris), also vom 7. Dezember, anno domini M° CCC° tertio, d. h im Jahre 1303. Unter diesem Datum

 

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