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III. 8. S. 12.

werden pflegen.“ Von sich selbst aber bekennt er zugleich: „Ich beschäftige mich mehrere 40 Jahre lang mit der Jurisprudenz; es fällt mir nicht ein, zu denken, ich habe ausgelernt, alle Tage lerne ich etwas Neues. Der Stoff ist so massenhaft und stetig in solcher Bewegung, daß wohl gesagt werden kann, im ganzen preußischen Staat existiert nicht ein einziger Jurist, der sämtliche Gesetze vollständig beherrschen könnte, ja, es existiert nicht ein einziger, der auch nur in den drei Rechtsgebieten, die der preußische Staat umfaßt, im landrechtlichen, gemeinrechtlichen und französisch-rechtlichen, genügend bewandert wäre oder überhaupt bewandert sein könnte.“

III. 8. S. 20.

III. 9. S. 4.

Nach seiner Lehrmethode ist es vor Allem wünschenswert, „die Praxis möglichst früh in die Vorlesungen hinüberzuführen“. „Aus dem praktischen Leben heraus die Rechtskörper hervorwachsen zu lassen, sie in ihrem Wachstum und in dessen innerer Notwendigkeit der uns zur Anleitung anvertrauten Jugend vorzuführen, das“, so sagt er, „sehe ich für das höchste Ziel des Unterrichts und das höchste Streben eines akademischen, wie eines praktischen Lehrers an.“ Er beruft sich dabei auf einen 230 Jahre älteren Kommilitonen seiner Zuhörer in dessen

III. 8. S. 21.

„Nova methodus discendere docendereque jurisprudentiae“. Es ist Gottfried Wilhelm Leibnitz, der in diesem auf einer viertägigen Reise ohne jegliche literarischen Hilfsmittel verfaßten „Traktätlein“ dem Herzog Johann Friedrich von Hannover vorschlägt, daß der junge Jurist möglichst rasch in das Lesen der Quellen durch einen theoretischen Elementarkursus und in das Selbstdenken über praktische Fälle durch einjährigen konversatorischen und praktischen Unterricht einzuführen sei.

III. 9. S. 5.

„Wissen“, so sagt Stölzel in einem in der juristischen Gesellschaft zu Wien am 7. 12. 1898 gehaltenen Vortrage über Rechtslehre und Rechtsprechung, „ist nur die eine Hälfte des Zieles, nach dem der Jurist hin arbeiten soll, Können (d. h. die Kunst der Rechtsprechung) ist die andere. Es müssen sich aber beide Hälften zu einem einheitlichen Ganzen vereinen.“

 

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