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Gideon Vogt, verstorben als Geh. Reg.-Rat und Gymnasialdirektor zu Kassel und Ludwig Knatz, verstorben als Amtsgerichtsrat das., früher in Oberkaufungen. An. Kollegien werden uns für Stölzel die aus der Fußnote8) ersichtlichen genannt.

III. 8. S. 20.

Im Sommer 1852 war er wieder in Marburg, mit der Vorbereitung auf das sog. Fakultätsexamen beschäftigt. Er bestand dieses vor der Juristenfakultät abzulegende Examen mit Auszeichnung am 21. 8. 1852 und im Frühjahr 1853 in gleicher Weise das Staatsexamen in Kassel, infolgedessen er am 18. Juni 1853 zum Obergerichtsreferendar ernannt wurde. Er sagt selbst, daß er den mündlichen Teil dieser juristischen Prüfungen in lateinischer Sprache abgelegt habe.

Das Fakultätsexamen blieb bis zum Sommer 1867 in Übung, lateinisch wurde darin allerdings nur noch von dem Pandektisten und Kirchenrechtslehrer Büchel gesprochen, was den Mitexaminator Vizekanzler Löbell einst beim Steckenbleiben des Kandidaten zu dem bis in die corona hörbaren Zuruf drängte: „Das kommt von dem verdammten Lateinsprechen!“

Nach den sieben dürren Jahren der Referendarzeit wurde Stölzel in 1860 zum Stadtgerichtsassessor, in 1862 zum Obergerichtsassessor ernannt.

Im Jahre 1857 hat der nun vier Jahre alte Referendar noch Zeit gefunden zu einer viermonatlichen Reise nach Italien mit den alten Stätten juristischer Bildung in Bologne, Padua usw.

Im folgenden Jahre 1858 fand seine Verlobung mit Anna Engelhard, der jüngsten Tochter II. Ehe des

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8) Marburg:
W. Arnold, Deutsche Rechtsgeschichte.
Konr. Büchel, Kirchenrecht.
Ed. Platner, Röm. Rechtsge
schichte.
Viktor Platner, Handels- und Wechselrecht.
Heinr. v. Sybel, Europ. Staatensystem.
Frz. Geo. Wilh. Wetzel, Institutionen.
Heidelberg:
Deuzer: Zivilprozeß.
Jolly, Deutsches Privatrecht.
Mittermaier, Kriminalrecht und Kriminalprozeß
Ad. v. Vangerow, Pandekten.

 

 

 

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