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bäuerlichen Grundstücke, auf denen die Ausgrabungen sich vollziehen, in ihre uneingeschränkte Verfügung bringen wird. Die Anwesenden folgten Wort und Bild mit gespanntester Aufmerksamkeit. Der Vorsitzende, Archivrat Rosenfeld, gab dem gespendeten Dank in warmen Worten Ausdruck. In einem geselligen Zusammensein klang die Versammlung aus.

 

5. In der Sitzung des 16. Februar 1914 behandelte zunächst Archivrat Dr. Küch ein interessantes Kapitel aus der Denkmalspflege, indem er über die mittelalterlichen Sühnekreuze unter besonderer Berücksichtigung der im hiesigen Kreise noch erhaltenen Denkmäler dieser Art Bericht erstattete. Zuerst erörterte er die verschiedenen Gattungen von Wegekreuzen. Von den zu rein religiösen Zwecken errichteten wurde abgesehen und nur darauf hingewiesen, daß auch in Marburg vor dem Barfüßertor und vor Weidenhausen einst Kruzifixe oder Kalvarienberge gestanden hätten. Dann wurden die Hoheits- und Grenzkreuze besprochen, wobei besonders das bereits im Jahre 1239 als „altes Kreuz“ bezeichnete Weichbildkreuz der Stadt Wetter hervorgehoben wurde. Die aus Anlaß eines besonderen Ereignisses errichteten Erinnerungskreuze und ähnlichen Denkmäler (ehemalige Kapelle bei Beltershausen zum Andenken an die Ermordung Konrads von Marburg 1233 und Steinkreuz bei Kleinenglis für den im Jahre 1400 getöteten Herzog Friedrich von Braunschweig) bildeten den Übergang zu den eigentlichen Sühnekreuzen, d. h. den auf Grund besonderer Sühneverträge durch den Mörder errichteten Kreuzen. Nach einem Überblick über die Entwicklung des deutschen Strafrechts, wobei hauptsächlich die strafrechtlichen Bestimmungen in den hessischen Stadtrechten herangezogen wurden, zeigte der Vortragende, wie seit der germanischen Urzeit, die den Totschlag lediglich als Privatangelegenheit der Beteiligten auffaßte, die durch das Wergeld erledigt werden konnte, zwar der sich allmählich durchsetzende Staatsgedanke gesetzlich die Todesstrafe an die Stelle des Wergeldes treten ließ, wie aber durch das ganze Mittelalter hindurch und bis in die Neuzeit hinein der im Affekt be- [begangene]

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