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[nötigsten] tigsten Punkten Wache, tags über sehe ich viel Turner vor dem Rathause 1 ), welches wie ein Bienenstock aus sieht; das ist das einzig Ungewöhnliche in unserer stillen Karlsstraße, außer den erwartungsvollen Köpfen, die beständig in den Fenstern sichtbar werden. Die Gehalte für Juli sind vorausbezahlt. Manche wollen keine Ringe antun und ihr Silber vergraben, höre ich durch Dritte, aber welcher Unsinn! Die Fürstin 2 ) ist nach Hanau abgereist, der Kurfürst noch auf Wil helmshöhe mit der Schweizergarde. In Marburg hat der preußische General eine überschwenglich deutsche Proklamation erlassen, die mit der Überschrift anhebt: „Hessische Brüder!“ 3 )

Dienstag, den 19. Juni. In Marburg sind am Sonnabend die Preußen eingerückt, sollen Pferde aus gehoben, die Bahnhofskasse weggenommen, jedenfalls die Schienen zerstört haben. Sonntag Abend sind sie weitergezogen, die drei hessischen Offiziere in Mar burg sind frei dort gelassen, haben aber versprechen müssen, nicht gegen die Preußen zu kämpfen. Die Preußen sind um Mittag per Eisenbahn von Gunters hausen hierhergekommen. Unser armes, schönes Hessen! soll es hier zuerst zum Zusammenstoß kommen?

Die Verfasserin spricht nun ihre Befürchtung aus, in Geldverlegenheit zu geraten, weil die Kasseler Gewerbetreibenden ihre Forderungen einziehen, während manche Einnahmen fraglich wurden oder sich ver zögerten; auch von der Kasseler Sparkasse zögen die Bürger ihre Einlagen zurück. Nach einigen Worten über den Mangel an Einheitlichkeit in den Operationen der Verbündeten Österreichs fährt sie fort:

„Ich möchte bei dieser wilden, ungeordneten Jagd der Deutschen untereinander nur einmal in das Herz und den Kopf des Kaisers Napoleon sehen können, welche Gedanken und Gefühle dies wohlgelungene Werk in ihm erregt. — Zwischen 5 und 6 Uhr nachmittags sind die Preußen zum Frankfurter Tor ein- [eingerückt]

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1 ) Die Turner hatten anstelle des Militärs die Wachen be zogen. (Siehe oben Seite      63.)

2 ) Fürstin Gertrude von Hanau, Gemahlin des Kurfürsten.

3 ) Proklamation des Generalmajors v. Beyer vom 16. Juni 1866.

 

 

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