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von kaiserlichen Soldaten in Asche gelegt worden und bei dieser Gelegenheit Rathhaus mit Archiv verbrannt ist. Merkwürdiger Weise ist nun das Stadtbuch oder Salbuch und zwar anderwärts gefunden worden, welchem man einige Nachrichten über Rotenburg verdankt. Als Geschichtsschreiber ist zu nennen der Dekan Friedrich Lucä, der vor 200 Jahren eine Geschichte der Stadt „das edele Kleinod an dem Fuldastrand“ verfasst und darin die herrlichen Weinberge am Hausberge sowie die Wiesen und Hopfengärten im Thale gerühmt hat. Nach Erwähnung der schon im 12. Jahrhundert verödeten Burg auf dem Hausberge, der Sage nach das Stammhaus der Herrn von Trotta, gliederte der Vortragende die Geschichte der Stadt in 3 Abschnitte:

1. Vorgeschichte bis zum Jahre 1627;

2. Rotenburg als Hauptstadt der Quart und Residenz der
Landgrafen von Hessen-Rotenburg 1627—1834;

3. Vom Erlöschen dieser Linie bis zur Gegenwart.

Folgendes ist aus der sehr anziehenden und auf gründliches Studium gestützten Darstellung des stets frei vortragenden Redners hervorzuheben. Zum ersten Male urkundlich als „civitas“ bezeichnet wird Rotenburg in einer Urkunde des Klosters Heidau vom Jahre 1253, jedoch kann es schon einige Jahrzehnte früher bestanden haben. Die hessischen Städte treten als solche zum grossen Theil in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts auf. Die Verfassungsform war auch in Rotenburg die, dass ein Bürgermeister und ein in der ältesten Zeit aus 6 Personen bestehender Stadtrath an der Spitze stand, die jährlich neu gewählt wurden, und dass der gewerbetreibende Theil der Gemeinde in Zünfte gegliedert war.

Marktrecht hatte die Stadt sicher seit ihrer Gründung. Die Einkünfte von den Märkten, welche jährlich an 6 Tagen gehalten wurden, flossen in die landesherrliche Kasse, kamen durch Verpfändung oder als Lehensobject in den Besitz des adeligen Geschlechts der Groppe, wurden letzteren von der Stadt abgekauft, und mussten dann wieder (1369) dem Landgrafen Heinrich II. abgetreten werden.

Auch eine Münzstätte hatte die Stadt. Der Betrieb der Münze war in den Händen einzelner vom Landgrafen damit betrauten Bürger.

In der Stadt blühte die Wollenweberei und vor Allem die Leineweberei, wofür als werthvolles Zeugniss ein Zunftbrief von 1397 dient, den Hermann der Gelehrte den Rotenburger Leinewebern ertheilte, und wofür ferner der Umstand spricht, dass der Chronist Lucä noch im 18. Jahrh. 750 Leinweber daselbst aufzählt und die Thätigkeit der Frauen Rotenburgs bei der Bereitung der Leinwand rühmt. Ein Kaufhaus, in welchem die Tuch- und Leinen-Fabrikanten ihre Produkte aufstapelten und feilboten, kommt schon im 13. Jahrh. (1277) vor.

Die Stadt Rotenburg genoss zu Folge Privilegs des Landgrafen Ludwig II. (1459) das Monopol des Bierbrauens, sowie des Bier- und Weinschanks in dem Gerichte Rotenburg, war dagegen verpflichtet, die landgräfliche Burg mit Bier zu versorgen. Fremdes Bier durfte nicht eingeführt werden.

 

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