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Für die Schöffen wird aus dem bekannten Grunde ein Präsenzgeld von sechs Denaren aus einem neuen Weinumgelde bewilligt. Bei Ausbleiben haben sie und die Vierer ebenso viel Strafe zu zahlen.

Der Stadt werden auch einige andere früher eingegangene Einnahmequellen wieder eröffnet.

Mit dem Jahre 1523 beginnen auch die Marburger Rathsprotocolle, die aber bis 1535 einschliesslich sehr unvollständig erhalten sind.

Anstatt der beiden Bürgermeister führen seit 1525 zwei Kämmerer, ein Schöffe und ein Vierer die Stadtrechnungen. Von 1573 an begann das Rechnungs- und auch das Aemterjahr am 1. Januar, nicht mehr am 25. Juli. Ständig aber noch von einem Schöffen besetzt wurde das Kämmeramt erst 1677.

Eine Bürgergeldserhebung von zu ziehenden Bürgern wird in den Stadtrechnungen zuerst 1527 erwähnt. Früher wurden ihnen nur die gewöhnlichen jährlichen Abgaben auferlegt. Bürgersöhne waren frei von Bürgergeld.

Das Jahr 1526 ist das der Einführung der Reformation in Hessen, die auch in Marburg die willigste Annahme fand. Damit nahm das Mittelalter ein Ende.

In einem kurzen Rückblick wurden die wesentlichen Momente der ganzen Entwickelung noch einmal vorgeführt.

Diese Verfassung ist in ihren Grundzügen noch über ein Jahrhundert massgebend geblieben, bis die immer unumschränkte Fürstengewalt auch dem Stadtregiment mehr von seiner Selbstständigkeit genommen hat.

An einer solchen Stadtverfassung des Mittelalters interessirt uns namentlich der Umstand, dass sie in vielen Punkten wie eine Vorläuferin unserer modernen Staatsverfassungen erscheint.

Der Vorsitzende sprach zunächst sein Bedauern darüber aus, dass unter den zahlreich Versammelten diejenigen, welche die Entwickelung des Stadtregiments naturgemäss am meisten hätte interessiren müssen, nämlich die Vertreter der jetzigen Stadtverwaltung, nur durch einen Herrn vertreten seien. Es wurde in der sich anschliessenden Diskussion von Herrn Archivar Dr. Küch die Bedeutung der Urkunde von 1194, aus der man das erste Vorkommen Marburgs als Stadt herleiten zu können glaubt, erklärt, und aus Beispielen gezeigt, dass die Entdeckung von Münzen oder der Währung eines Ortes nicht immer den sicheren Schluss zulasse, dass ein solcher Ort auch eine Stadt sein müsse. — Es folgten Mittheilungen des Herrn Hauptlehrers Schneider über einen am Läuseberge bei Treisbach im Walde befindlichen sogenannten Hedestein, der 1,15

 

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