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und namentlich um statt der bisherigen Strohbedachung die vom Landgrafen angeordnete Ziegeldeckung einzuführen104), so setzen sie die Häuser als Unterpfand ein mit der ausdrücklichen Klausel: doch unserm gnädigen Fürsten und Herrn an Sr. fürstl. Gnaden daran habender Grundzinse und Gerechtigkeit sonder Schaden105). Das Feuer, das damals die Häuser von 42 Bürgern in Asche legte, brach am 11. Juli nachmittags 5 Uhr, und zwar, wie die Chroniken berichten, dadurch aus, dass ein Knabe eine Schlüsselbüchse abfeuerte. Das Gudensberger Ratsprotokoll gibt noch ausführlicher an, dass der Brand in der Hintergasse im Hause des Opfermanns Volmar zum Ausbruche gekommen und dass der Urheber desselben des Opfermanns Diener gewesen sei. Bei der heissen und trockenen Jahreszeit war an ein Löschen des Brandes nicht zu denken, trotzdem Gudensberg damals längst eine Wasserleitung besass. Denn schon im Jahre 1437 heisst es in einer Urkunde, dass Frau Jutte Meywardes ihr Haus dahier samt allem Zubehör der Stadt vermacht habe zur Besserung des Wasserganges, damit „Gott davon gelobt und ihre Seele getrost werde“. Jedenfalls eine bessere Anwendung des Besitzes als wenn die Gudensberger damals zahlreiche Vergabungen an die faule Gesellschaft der Kalandsbrüder machen, die hier zahlreichen Anhang besassen und die man wegen ihrer Schmausereien auch Festbrüder nannte.

Aus oben angeführten Ursachen ist überhaupt in den Städten hier zu Lande ein eigentliches Eigentum am Grund und Boden von vornherein nicht vorhanden. Der Baugrund war und blieb dem Grundherrn rentenpflichtig; erst die darauf angelegte sog. Besserung, die Häuser, Bäume u. s. w., an denen der Bürger verkäufliches Eigentum besass, haben ihm nach und nach den Grund und Boden selbst zugeführt.

Wenn nun die Landesherren in älterer Zeit sovielen Grundbesitz in hiesiger Gemarkung ihr eigen nannten, um Städte darauf erbauen zu können, so darf es wohl auffallen, dass in späterer Zeit kaum noch ein nennenswerter Besitz hier am Orte vorhanden ist. Auch sollte man annehmen, dass mit einem einst so hervorragenden Grafenschloss ein bedeutendes wirtschaftliches Areal verbunden gewesen sei, eine Staatsdomäne in späterer Zeit. Wo ist all das Land hingekommen? Ich werde versuchen, kurze Auskunft darüber zu geben.

Im vorigen Jahrhundert war in Gudensberg noch eine herrschaftliche Meierei thatsächlich vorhanden, aber sie umfasste nur etwa 97 Acker Land und 14½ Acker Wiesen nebst einigen Gärten, die im Jahre 1774 an Carl Murarius und Job. Hermann Griesel verpachtet waren106). Die Herrenwiese und die Herrenstücke erinnern noch im Namen an den einstigen Eigentümer. Dagegen hatte der Staat bei einer grossen Anzahl von Hufen im Amte Gudensberg in Veränderungsfällen sog. Weinkaufsgelder zu fordern, eine Abgabe, welche die alte Lehensqualität derselben erweist. Bei vielen derselben wird es gegangen sein wie so häufig, dass durch das Vererben der Güter

 

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