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[Frohnhoff] hoff, da ist die Buß nicht höher dann fünff Schilling, dieselben seind unsern Herrn im Stifft.

Item die Güter sein also frey von unser lieben Frauen, das man keinen Nachbar alhie zu Saltzschlirff zu keinem hoheren Geschenk soll dringen dan ein Par weiser Tauben.

Item auf den zwölfften Tag, daß ist auf der heiligen drey König Tag, sollen die Nachbar ihre Güter aufgeben unseren Herrn im Stifft Schultheisen zu Saltzschlirff von ihrentwegen, die sollen ihnen alsbalt wieder geleyhen werden ohne Silber und Gold und ohne alle Geschenk. Ein jeder Nachbauer der unter dem Herrn allhie gesessen, ein guter Nachbauer ist und seinen Zins gütlich gibt, das Guth in gutem Bau und Wesen hält, den soll mann nicht vertreiben, weder um Geschenk, Gunst, Gabe oder lieber Landsitten willen, wo aber das von unsern Herrn im Stifft verbrochen würde, so solten es unser Junkern die Riedesel wehren. Deßgleichen wo die Riedesel unsere Junkern von Eysenbach darwider thäten, so sollen es unsere Junkern wehren.

Item wer Eygen und Erbe hat, der soll sich darauff lassen finden, ob unsere Herrn zu ihme kämmen, das sie Käß und Brodt bei ihme fünden, und die Herrn sollen ihne auch zu keinem höher Bau dringen, alldieweil er sich unter einem Badeschild behelffen kann.

Liessen unser Herrn im Stifft alhie auffgebiethen, so sollen die Nachbauer nicht weiter ziehen noch nachjagen, dann als ferre ihr Schultheis mit ihnen vorane reidt. Hätte aber ein Nachbauer einen Deigk, den soll man lassen umkehren, das ihm sein Brod nicht verdürbe. Hätte aber einer eine Frau im Kindbethe, den solle man bei scheinenden Sonnen lassen umkehren. Wehre aber jemand unter ihnen, der Guth wolt gewinnen, der solts Macht haben auf seine Abentheuer.

Item es seind vier Lehn zu Saltzschlirff, die haben vier Pfantzer und vier Hauben und vier Armbrust, der Fronhoff ein Armbrust und Pfantzer, die Möle ein Armbrust und Pfantzer, und die Hindersittel-Gütter sollen halten Drabegeschirr ; auch ist kein alt Erbe zu Saltzschlirff dan die Ludwigs Hube.

Es ist Herkommen, das unser Herrn im Stifft Schultheis keine Nahbauer höher Gebott thun soll, dann um acht Tornes, und der Gebott mag er thun soviel ihme der noth seind.

 

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