..

XXIV

wird, sich bei Streitigkeiten, welche die Zünfte betreffen, an das Schöffengericht zu wenden, ehe sie ihre Sache vor die vier Handwerksmeister gebracht haben.

Erleichtert wurde dieser Unabhängigkeitskampf der Zünfte durch die gleichzeitigen Konflikte zwischen Schöffen und Rath, die sich hauptsächlich um die Gleichheit des Stimmrechts beider Kollegien drehten. Neben den 12 Schöffen (einschliesslich des Bürgermeisters) und den 12 Gemeinderathsmitgliedern des laufenden Jahres wohnte nämlich auch der Rath des vergangenen Jahres den Verhandlungen bei. Die Schöffen aber beanspruchten ein grösseres Stimmrecht als die 24 Rathsmitglieder zusammengenommen. Dieser Streit wurde im Jahre 1357 durch Landgraf Heinrich den Eisernen dahin entschieden, dass zwei Mitglieder des alten oder neuen Raths ebensoviel Stimmrecht als ein Schöffe haben sollten, sodass also von nun an beide Kollegien gleich viel Stimmrecht hatten.

Ein weiterer Erfolg des Gemeinderathes gegenüber den Schöffen bestand darin, dass neben dem jährlich von der Gemeinde aus dem Schöffenkolleg gewählten regierenden Bürgermeister ein Gemeinde-Bürgermeister aus dem neuen Rath durch die Schöffen gewählt wurde. Die Wahl fand schon im 13. Jahrhundert um Jakobi statt.

Bereits aber empfanden die Zünfte, nachdem sie sich von Schöffen und Rath unabhängig gemacht hatten, das Bedürfniss nach einer anderweiten und angemesseneren Vertretung der Gemeinde im Stadtrathe, da der Rath im Laufe der Zeit in das Fahrwasser der Schöffenpartei gerathen war und die reichgewordenen Handwerker auf deren Seite standen.

Während man in den niederhessischen Städten schon verhältnissmässig früh selbst gewählte Vertreter der Gemeinde (Gemeindeherren, Gemeindevormünder, Gemeindeworthalter) den Verhandlungen des Raths beiwohnen sieht, erreichte man in Marburg dieses Ziel erst ziemlich spät. Noch im Jahre 1378 bestätigte Landgraf Hermann der Gelehrte der Stadt das Privileg von 1357 in wörtlicher Wiederholung, aber sein Kampf mit den niederhessischen Städten, in welchem er — zum Theil durch den Beistand der Zünfte — den Sieg davontrug, hatte allenthalben Verfassungsänderungen

..