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XVII

nämlich einen älteren Vertrag mit der Landgräfin zu erneuern und lud sowohl die Landgräfin, als Johann von Pappenheim zu diesem Zwecke nach Höxter ein. Letzterer, welcher den Plan durchschaute, kam jedoch nicht; die Landgräfin war auch verhindert. Der Bischof verhandelte jedoch weiter und schliesslich gelang es dem bischöflichen Amtmann zu Tonnenberg Marius von Münchhausen den für Johann von Pappenheim höchst nachtheiligen Vertrag mit Hessen zu Stande zu bringen. Auf einem Tage zu Einbeck wurde er zwischen den hessischen Räthen und ihm abgeschlossen. Marius von Münchhausen hat, um dies hier gleich zu erwähnen, für seine Bemühungen später von Johann von Pappenheim im weiteren Verlaufe der Fehde manche Unbill erleiden müssen. Indessen hatte Johann von Pappenheim, welcher wohl einsah, dass er mit seinen Rechtsforderungen nur hingehalten und von dem Bischof und seinen Stiftsherren nichts erlangen würde, im Monat April 1517 die Offensive wieder ergriffen, war im Gericht Ürzen wieder eingefallen und hatte sein Unternehmen dann auch über die Weser, Leine und Innerste ausgedehnt. Es war ihm dabei ein gefangener Knecht von den »Pfaffenmarschällen« des Klosters Reichenberg bei Goslar auf die schimpflichste Weise hingerichtet worden. Hierfür verlangte er nun Genugthuung und erliess nochmals an alle Stände und Städte des Stifts einen Fehdebrief im Monat Mai, wobei er den Bischof ganz ignorierte. Der Bischof und Marius von Münchhausen, welche Johann hauptsächlich in ihrem Besitze im Amte Ürzen beschädigt hatte, beriefen sich nun auf den Einungsvertrag mit Hessen, während Johann von Pappenheim erklärte, dass seine Fehde schon lange vor dem Vertrag erklärt sei und lange nicht zum Austrag gebracht worden wäre, da er erst seinen so schimpflich ermordeten und gerichteten Knecht rächen müsse, oder dass derselbe ein christ liches Begräbniss in geweihter Erde erhalten müsse, ehe er sich in Verhandlungen einlassen könne. Es erreichte nun die Fehde jetzt ihren Höhepunkt. Die Landgräfin befahl dem Johann von Pappenheim aufs strengste, die Verhandlung anzunehmen, letzterer weigerte sich jedoch. Er erklärte, in allem wolle er

Mittheilungen.                                                                                                   2

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