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eine am Rhein bei der Mauer, innerhalb des Wallgrabens gelegene Hofstätte schenkt. So ist denn auch unbedenklich anzunehmen, daß von mehr als einem der gebrochenen Thürme wenigstens der untere Theil der Zerstörung entgangen ist.

Daß die Zerstörung der Stadt, die Aechtung der angesehensten Bürger der Ausbildung eines georgneten Gemeinwesens auf längere Zeit hemmend entgegenstehen mußte, liegt am Tage. Wie es vor der Zerstörung sich damit verhalten, darüber fehlen die Nachrichten. Namentlich wissen wir nichts von einem städtischen Rath. Fast hundert Jahre später, bei der Gründung des Rheinischen Städtebundes wird zum ersten Mal eines „Raths“ (consilium, Stadtrath) gedacht; vorher kommt er nie urkundlich vor. Doch ist er ohne Zweifel schon zehn Jahre früher eingesetzt worden.

 Mainz.                                                                                          Hennes.

 

E. Neueste Literatur.

Archiv für Hessische Geschichte und Alterthumskunde. Herausg. von Baur. Band 8, Heft 1, Darmstadt 1854.

Enthält vier Abhandlungen: 1) Beitrag zur vergleichenden Bevölkerungsstatistik der hessischen Lande; von Biersack. 2) Die ehemaligen Besitzungen der Herren v. Boineburg im Großherz. Hessen; von v. Boineburg-Lengsfeld. Möchten wir doch vom Verfasser die schon lange vorbereitete Geschichte des merkwürdigen, seiner Familie angehörigen Mainzer Ministers bald erhalten, durch den bekanntlich auch Leibnitz zuerst gehoben, und in eine seiner würdigen Laufbahn gebracht wurde. 3) Der Landgraf Georg von Hessen-Darmstadt im Feld und am Hofe in Spanien, bis 1701; von Künzel. Die Geschichte des berühmten Prinzen, dem die Engländer den Besitz von Gibraltar verdanken, wird hier bis zu dem Zeitpunkt fortgeführt, wo freilich erst die glänzendste Periode seines thatenreichen Lebens beginnt, nämlich bis zum Spanischen Erbfolgekrieg. Möge die Fortsetzung der schönen Biographie nicht lange auf sich warten lassen ! 4) Der Grabfund bei der Rosenhöhe. Anfangs Februar ward rechts von der Straße zwischen Darmstadt und Roßdorf ein Grab gefunden, die Körperreste eines Kriegers mit schöngearbeiteten Eisenresten enthaltend. Der Verfasser, zeigt fast bis zur Evidenz, daß diese Fundstücke der ersten Zeit der unbestrittenen germanischen Herrschaft, dem fünften Jahrhundert, angehören müssen.

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Druck von Reuter und Wallau in Mainz.

 

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