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jedesmal noch eine besondere Einladung deshalb erlassen werden.

Darmstadt, am 8. Oktober 1854.                         Der Ausschuß.

 

3. Des Vereins zu Mainz.

Am 7. August: Vortrag des Hrn. Bezirksgerichtsrath Dr. Dael: Geschichte des Handels und der Gewerbe der Stadt Mainz von den ältesten bis zu den neuesten Zeiten (Fortsetzung: Verhältnisse und Zustände um die Mitte des 16. Jahrhunderts). Gleichzeitig waren die neuesten Erwerbungen des Vereins den Mitgliedern zur Ansicht vorgelegt. - Am 14. August: Vortrag des Hrn. Bezirksgerichtsrath Dr. Dael: Geschichte der Gewerbe, des Handels und Verkehrs der Stadt Mainz ( Fortsetzung: Zustände derselben in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts).

 

Besondere Mittheilungen.

1) Allem Andern stellen wir die Nachricht voran, daß die hohe Bundesversammlung zu Frankfurt a. M. in ihrer 27. Sitzung am 24. August 1854 beschlossen hat, dem Vorstand des Vereins zur Erhaltung der Rheinischen Geschichte und Alterthümer auf seine Vorstellung vom 14. Juni d. J. zu erwiedern, wie die Bundesversammlung „in der Absicht der Erhaltung des für die deutsche Geschichte merkwürdigen Baues“ gern geneigt sei, ihm die „Benutzung des Eisernen Thurms“ zuzugestehen.

Mit dankbarer Freude verkündigen wir diesen Beschluß, den aus Kaiser Friedrich Barbarossa’s Zeit stammenden Thurm zu erhalten, den Mitgliedern unsres Vereins und Allen, die sich für Geschichte und Alterthum interessiren.

Mit gutem Bedacht sagen wir, daß der Thurm der Hohenstaufischen Periode angehört. Die obern Defensionstheile zwar sind gebrochen. Aber den untern, den eigentlichen Prachtbau hat man trotz des Zorns des Kaisers bestehen lassen; dieser Theil existirte schon vor dem Niederreißen der Mauern und Thürme der Stadt.

Der Vorstand hat sich um so mehr veranlaßt gesehen, die Sache aufzufassen, die hohe Bundesversammlung um die Erhaltung des Thurms ehrerbietigst zu ersuchen, als er, bei

 

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