Mitgliedschaft |
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Formular
zur Beitrittserklärung zum Ausdrucken |
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Satzung
und Ehrenordnung des VHG |
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Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, fördernden
Mitgliedern, korrespondierenden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. |
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Aufnahme |
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Vereinsnadel |
Die Aufnahme der Einzelmitglieder und korporativen Mitglieder
(Gemeinden, Behörden, Verbände, Unternehmungen und
juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts)
erfolgt auf Grund schriftlicher Anmeldung durch den geschäftsführenden
Hauptvorstand unter Vermittlung der Zweigvereine. Die Aufnahme
geschieht durch Aushändigung der Mitgliedskarte und der
Satzung. Der Hauptvorstand kann die Aufnahme unter Angabe
der Gründe ablehnen. Korrespondierende Mitglieder und
Ehrenmitglieder werden vom Hauptausschuß ernannt. |
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Beendigung der Mitgliedschaft |
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Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluß.
Im Todesfall erlöschen die gegenseitigen Verbindlichkeiten
sofort.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Abmeldung beim geschäftsführenden
Hauptvorstand durch Vermittlung des Zweigvereins, spätestens
drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres. Die Abmeldung
befreit nicht von der Leistung des laufenden Jahresbeitrages.
Der Ausschluß durch den Hauptvorstand kann erfolgen,
wenn das Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag trotz Anmahnung
im Rückstand ist. Auf Beschluß des Hauptausschusses
erfolgt Ausschluß, wenn das Mitglied den Vereinsinteressen
gröblich zuwiderhandelt oder sonst seine Verpflichtungen
dem Verein gegenüber erheblich und schuldhaft verletzt
hat. |
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Berufung |
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Gegen die Ablehnung der Aufnahme oder den Ausschluß
kann innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheides Einspruch
beim Hauptvorstand erhoben werden. Die endgültige Entscheidung
trifft die nächste Jahreshauptversammlung. |
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Beiträge |
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Der Jahresbeitrag wird von der Jahreshauptversammlung auf
Vorschlag des Hauptvorstandes festgesetzt. Beschlüsse
des Hauptausschusses auf Änderung des Beitrages hat der
Hauptvorstand der Jahreshauptversammlung vorzutragen. Die
Mitglieder führen ihren Beitrag an die Zweigvereine ab,
die dann mit dem Hauptverein abrechnen. Korrespondierende
Mitglieder und Ehrenmitglieder sind zur Zahlung von Beiträgen
nicht verpflichtet. Die Beiträge der korporativen Mitglieder
bestimmen sich nach den mit diesen getroffenen besonderen
Vereinbarungen. Die gleiche Regelung gilt für die fördernden
Mitglieder. Mittel und etwaige Gewinne dürfen nur für
die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft
als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln
des Vereins. "Der Verein ist selbstlos tätig, er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke."
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden. |
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Korrespondierende Mitglieder
und Ehrenmitglieder |
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Zu korrespondierenden Mitgliedern können außerhalb
des Arbeitsgebietes wohnende Gelehrte oder Persönlichkeiten
ernannt werden, von denen sich der Verein eine wesentliche
Förderung seiner Bestrebungen erhofft. Zu Ehrenmitgliedern
können solche Personen ernannt werden, die sich besondere
Verdienste um den Verein oder um die Erforschung der hessischen
Geschichte erworben haben. Die Ernennung erfolgt durch den
Hauptausschuß. |
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Fördernde Mitglieder |
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Als fördernde Mitglieder können Personen oder Unternehmungen
aufgenommen werden, die in der Lage und bereit sind, den Verein
und seine Bestrebungen ideell und materiell zu fördern.
Fördernde Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten
wie die ordentlichen Mitglieder, besitzen aber kein Stimmrecht
in der Mitgliederversammlung und unterliegen nicht deren Beschlüssen.
Fördernde Mitglieder entrichten einen Mitgliedsbeitrag,
dessen Höhe nach Richtlinien des Hauptvorstandes im Einzelfalle
vereinbart wird. Fördernde Mitglieder haben keinen Anspruch
an das Vermögen des Vereins oder auf Rückzahlung
geleisteter Beiträge. |
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Rechte und Pflichten der
Mitglieder |
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Die Mitglieder verpflichten sich zur Mitarbeit nach Maßgabe
ihrer Kräfte. Alle Mitglieder erhalten die "Zeitschrift"
und die "Mitteilungen" des Vereins kostenlos, sonstige
Veröffentlichungen des Vereins zu ermäßigten
Preisen. Die Mitglieder haben Zutritt zu allen Veranstaltungen
des Vereins, Stimmrecht und Wahlfähigkeit sowie freie
Benutzung der Sammlungen und Büchereien nach den hierfür
geltenden Bestimmungen. |
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