2 Der Leitaufsatz zum Umschlagbild
Das Jahr 1866/67 und seine Bedeutung für das
Hessische Hinterland
Armin Sieburg
Der Landkreis Biedenkopf bildete bis 1867
mit dem ehemaligen Amt Battenberg einen
Teil des Großherzogtums Hessen. Weit
von der hessischen Hauptstadt Darmstadt entfernt,
erhielt dieses Gebiet den Namen „Hessisches
Hinterland“. Bis zum Übergang an Preußen
grenzte es im Westen an Nassau und die
Grafschaften Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
und Sayn-Wittgenstein-Berleburg. Im Norden
und Osten waren ihm das Kurfürstentum
Hessen und im Süden das Königreich Preußen
benachbart. Dieser Raum, das Gebiet des
alten Kreises Biedenkopf, sollte nun im Jahre
1866 eine grundlegende Änderung erfahren.
Meiner Ansicht nach bedeutet dieses
Jahr 1866 einen tieferen Einschnitt in die geschichtliche
Entwicklung des Hinterlandes als
andere markante Daten, wie etwa 1932, vorübergehende
Auflösung des Kreises und Abtretung
des Bezirkes Battenberg an den Kreis
Frankenberg oder 1974 Zusammenlegung des
Kreises Biedenkopf mit dem Land- und Stadtkreis
Marburg zum heutigen Großkreis Marburg-
Biedenkopf. Das Jahr 1866, die Abtretung
des Hinterlandes an Preußen, stellt den
Bruch einer jahrhundertelang gewachsenen
historischen Verbindung mit den hessischdarmstädtischen
Stammlanden dar, bedeutet
aber wohl gleichzeitig auch eine Annäherung
der Menschen des Hinterlandes an die Menschen
der näheren Umgebung aus den ehemals
kurhessischen Gebieten, denn auch diese
sind nun nicht mehr kurhessische Untertanen,
Der Leitaufsatz zum Umschlagbild
auch sie gehören nun wie die Bevölkerung
des Hinterlandes zu Preußen. Für die Menschen
unseres Raumes, genauer gesagt für einen
Battenberger, war es jetzt einfacher, mit
einem Frankenberger Kontakt aufzunehmen,
denn die über Jahrhunderte alten trennenden
Hoheitsgrenzen waren gefallen, beide waren
jetzt Preußen.
Bevor wir uns gezielt dem Übergangsjahr
1866/67 zuwenden, wird es wohl erlaubt sein,
einen kurzen Blick auf das Kreisgebiet und
auf das Kreisgeschehen hier im Hinterland in
der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu werfen.
Durch Edikt vom 6. Juni 1832 wurde aus
den bisherigen Landratsbezirken Battenberg,
Gladenbach und Vöhl der Kreis Biedenkopf
gebildet, doch am gleichen Tag schied Vöhl
wieder aus und blieb selbstständig.
Durch eine Amtsinstruktion vom 28. November
1821 werden die Aufgaben des Landrats
bzw. Kreisrats genau festgelegt. Da diese
auch anfangs unter preußischer Verwaltung
ihre Gültigkeit behielten, sollen sie kurz dargestellt
werden. Dem Kreisrat war aufgegeben
worden, das Vertrauen der Bevölkerung zu
gewinnen. Er kann dieses Ziel nur erreichen,
wenn er ein tadelloses Privatleben führt und
ein Verhalten zeigt, das ihn als Bürger ehrt.
Jährlich soll er einen umfassenden Verwaltungsbericht
erstellen, in dem er sich zu allen
Verwaltungsangelegenheiten äußert, gleichzeitig
aber auch angibt, welche Mängel beseitigt
werden können. In dieser Instruktion
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