64 Aus Stadt und Land
jedes Einwohners von staatlich bestellten Standesbeamten
erfasst. Parallel zu den sogenannten
Hauptregistern wurden Nebenregister (heute:
Sicherungsregister) als „Sicherungskopie“
im Falle einer Vernichtung geschaffen.
Um der Vorgabe des § 7 Abs. 1 Personenstandsgesetz
(PStG), die Personenstands- und
ihre Sicherungsregister dauernd und räumlich
voneinander getrennt aufzubewahren, nachzukommen,
sind nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz
(HAG PStG) vom 19. November
20082 die Kommunen für die Archivierung
der Erstregister sowie der Sammelakten
zuständig und die Staatsarchive mit der Archivierung
der Nebenregister betraut. Zu diesem
Zweck richtete das Land Hessen zum 1.
November 2009 ein zentrales Personenstandsarchiv
für das ganze Bundesland im Standort
Neustadt des Staatsarchivs Marburg ein. Seit
1.1.2013 ist es eine Abteilung des Hessischen
Landesarchivs.
Im Standort Neustadt, wo auch das Grundbucharchiv
des Landesarchivs und die Restaurierungswerkstatt
des Staatsarchivs Marburg
untergebracht sind, steht ausreichend Lagerfläche
für die insgesamt etwa 300.000 Personenstandsregister
aus den 21 Landkreisen und
fünf kreisfreien Städten Hessens zur Verfügung
– circa 130.000 sind in einer ersten Ablieferung
abgegeben worden, die restlichen folgen
in jährlichen Abgaben, immer dann, wenn
durch Ablauf der Fortführungsfrist ein neuer
Jahrgang zu Archivgut wird. Die Konzentration
der Nebenregister in einem Archiv bietet
für die Benutzer den Vorteil, dass sie orts- und
archivsprengelübergreifend forschen können.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass von den
426 hessischen Kommunen lediglich ca. zehn
bis zwanzig Prozent ein hauptamtlich bzw. archivfachlich
besetztes kommunales Archiv
unterhalten.3 So verbleiben die Personenstandsregister
auch nach Ablauf der Fortführungsfristen
in vielen hessischen Gemeinden in
den Regalen des Standesamtes. Die Personenstandsregister
sind jedoch unabhängig davon,
ob sie schon im Kommunalarchiv oder noch im
Standesamt lagern, gemäß Nr. 61.2 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
nach Ablauf der Fortführungsfristen
als Archivgut benutzbar.4 Jedoch kann
diese Benutzung im Standesamt allein hinsichtlich
einer „Infrastruktur“ mit Lesesaal und Aufsicht
in weitaus geringerem Maße als in einem
fachlich geführten Gemeindearchiv gewährleistet
werden. So bleibt faktisch oftmals Forschern
der Zugang zu den Registern verwehrt.
Die Bestände des Personenstandsarchivs sind
in Arcinsys, dem Archivinformationssystem
der hessischen und niedersächsischen Archive,
erschlossen (www.arcinsys.hessen.de/Staatsarchive/
Staatsarchiv Marburg/Personenstandsarchiv).
Die Bestände sind nach den Landkreisen
und kreisfreien Städten alphabetisch
geordnet und tragen entsprechend der Tektonik
des Staatsarchivs Marburg die Bestandsnummern
900–9265. Innerhalb jedes Bestandes
sind die historischen Standesamtsbezirke alphabetisch
aufgelistet. „Historisch“ meint, dass
auch Bezirke, die etwa in den siebziger Jahren
im Zuge der Verwaltungsreform einer Großgemeinde
zugeordnet wurden, für den Zeitraum
ihres Bestehens als eigenes Standesamt erfasst
werden.
In Arcinsys werden seit Sommer 2012 neben
den Verzeichnungsinformationen die Standesamtsnebenregister
auch nach und nach in
elektronischer Form bereitgestellt: Von 2011–
2014 hat FamilySearch den kompletten Bestand
des Personenstandsarchivs, ca. 12 Mio.
Images, digitalisiert. Bis zur tatsächlichen Online-
Stellung müssen jedoch zeitintensive
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