Aus der Arbeit des VHG 9
eines Jahres ist es, nach Entgegennahme der
Hauptvorstandsberichte auf der Basis der Empfehlungen
des Hauptausschusses den Hauptvorstand
zu entlasten. Den Haushalt hat die
MV abschließend zur Kenntnis zu nehmen; dabei
hat sie eine etwaige Beitragsanhebung oder
-minderung in letzter Instanz zu beschließen.
Die Mitgliederversammlung beschließt abschließend
Satzungsänderungen.
Der Schatzmeister im Hauptvorstand Dr.
Manfred Lasch eröffnete als ältestes Vorstandsmitglied
die Sitzung für den erkrankten
Vorsitzenden Dr. Dirk Richhardt. Er begrüßte
die Anwesenden und stellte fest, gemäß
Satzung sei die Mitgliederversammlung beschlussfähig.
Nach der Totenehrung wurde die
mit der Einladung bekannt gegebene vorläufige
Tagesordnung endgültig genehmigt. Auch
das Protokoll der davor liegenden Mitgliederversammlung
vom 13. September 2013 in Kassel
wurde genehmigt. Der Hauptvorstand wurde
nach den Hauptvorstandsberichten (mit
Diskussion) bei Enthaltung der Betroffenen,
gemäß der Empfehlung des Hauptausschusses
vom 26. Juli 2014 einstimmig für das Haushaltsjahr
2013 entlastet. Ebenso wurde der
Haushaltsvoranschlag 2014 gebilligt. Ausführlicher
berichtete der Hauptvorstand über den
damals noch nicht, jetzt aber in zweiter Instanz
gewonnenen Rechtsstreit Gesamtverein VHG/
Zweigverein Marburg im VHG. Die entstandenen
Gerichtskosten von etwa 10.000 Euro hat
der Zweigverein zu zahlen.
Im Tagesordnungspunkt Verschiedenes wurden
etliche gewichtige Themen andiskutiert.
Namensänderung des VHG
Der VHG heißt seit der Satzungsänderung in
der Mitgliederversammlung vom 19. September
2009 „Verein für hessische Geschichte und
Landeskunde Kassel 1834“. Seit seiner Gründung
hieß der VHG bis 2009 unverändert „Verein
für hessische Geschichte und Landeskunde“.
Ehrenmitglied Bodo Fäcke, Homberg/Efze, beantragte,
den VHG u. a. wegen seines überregionalen
Profils und der Namensähnlichkeit mit
Blick in die Jahres-Hauptversammlung 2014. Foto: Völker
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