Beschlüsse aus den drei Sitzungen des Hauptausschusses seit dem 31. März 2012

Nach der Mitgliederversammlung ist das Entscheidungsgremium im VHG der Hauptausschuss. Selbstverständlich gelten mehrheitliche Beschlüsse dieser beiden Gremien für alle Mitglieder, insbesondere den Gesamtverein und die Zweigvereine. Die Beratungen des Hauptausschusses VHG sind gemäß Satzung vertraulich. Der Hauptausschuss zu Felsberg am 17. September 1994 beschloss, Beschlüsse des Hauptausschusses, die von allgemeiner Bedeutung sind, sind in der MHG zu veröffentlichen.
Hauptthema der drei Hauptausschusssitzungen VHG 2012 und erstes Halbjahr 2013 war das Bemühen des Vorstandes des Zweigvereins Marburg, den Zweigverein Marburg zu verselbständigen. Die Mitgliederversammlung des Zweigvereins Marburg im VHG vom 24. März 2012 beschloss dazu auf Antrag des Zweigvereinsvorstandes eine eigenständige Satzung. Der Zweigvereinsvorsitzende Günter Hollenberg teilte per Mail 29. März 2012 dem Hauptvorstand und den Vorständen der Zweigvereine diesen Tatbestand mit; gleichzeitig bot er auch für die Zukunft eine enge Zusammenarbeit an, insbesondere bei der Herausgabe der ZHG. Der Hauptausschuss vom 31. März 2012 lehnte das Marburger Angebot als nicht gemäß Satzung akzeptabel ab. Er beschloss: Der Hauptvereins-Vorstand wird beauftragt, alle juristisch notwendigen Maßnahmen gegen die von der Jahreshauptversammlung des Zweigvereins Marburg am 24. März 2012 beschlossene Verselbständigung des Marburger Zweigvereins zu ergreifen. Der Hauptausschuss machte deutlich,

Die Delegierten der Hauptausschusssitzung zu Frankenberg am 31. März 2012

vorherige Seite  -  zurück  -  nächste Seite
 
 
vorherige Seite  -  zurück  -  nächste Seite