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AUFSÄTZE

 

Zum Todestag Landgraf Wilhelms III.

 

In diesen Tagen - am 17. Februar - jährt sich der Todestag des (ober-) hessischen Landgrafen Wilhelm III. des Jüngeren zum fünfhundertsten Mal.

Wilhelm wurde am 8. September 1471 als einziger Sohn des Landgrafen Heinrich III. des Reichen geboren und übernahm - infolge des frühen Todes seines Vaters schon 1483 unter Vormundschaft - ab 1489 selbständig die Regierung in Oberhessen. Ihm waren nur zehn Regierungsjahre vergönnt.

Das Hauptereignis seiner Wirkungszeit mit weitreichender Bedeutung war die Belehnung des Hauses Hessen mit den Grafschaften Ziegenhain, Nidda und Katzenelnbogen 1493 durch Kaiser Maximilian. Damit erweiterte sich das hessischen Territorium in die Kernzone deutscher Lande am Mittelrhein hinein. Viel kostbares Gerät und Kleinodien wurden damals von St. Goar und Darmstadt in das solchermassen aufgewertete Marburg geschafft.

Den neu gewonnenen Reichtum und seine erweiterte Macht dokumentierte Wilhelm im Schlossneubau zu Darmstadt und mit dem Wilhelmsbau als Erweiterung seines Residenzschlosses zu Marburg 1489-1493. Sein weitsichtiges Denken zeigte sich 1493 nach der Befreiung vom Reichshofgericht in der Festsetzung einer fortschrittlichen Gericht sordnung, die für das hessische Landrecht noch lange massgeblich blieb. Ein wichtiges Anliegen war ihm die Reform des Klosterlebens. In einem Schreiben an Papst Alexander VI. Bor gia forderte er energische Mass nahmen zur Wiederherstellung von Zucht und Ordnung in den Klöstern seines Landes. Die Ordenshäuser seien zu „Jahrmarktsbuden" verkommen. Im Winter 1495/96 wurden die renitenten Franziskaner in Marburg

 

 

 

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