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Beide Vertragspartner waren offensichtlich mit einer solchen Lösung der wechselseitigen Beziehungen - von einem gescheiterten Vorstoß des Fürsten Georg Victor abgesehen, auf den später noch eingegangen wird - zufrieden, sodaß der auf 10 Jahre abgeschlossene Akzessionsvertrag stillschweigend mehrfach bis zum Jahre 1926 verlängert wurde. Die veränderten politischen Verhältnisse nach dem Ersten Weltkrieg verstärkten die Tendenz zur Bildung eines Einheitsstaates. Artikel 18 der Weimarer Reichsverfassung gestattete ausdrücklich Gebietsänderungen „unter möglicher Berücksichtigung des Willens der beteiligten Bevölkerung". Der Staatsrechtler Hugo Preuß, „Vater" der Weimarer Reichsverfassung sprach in seinem Kommentar zu Artikel 18 den kleinen Staaten ein „Überlebensrecht" ab.

Der Preußische Ministerpräsident Braun hat in seiner Etatrede vor dem Landtag am 30. Juni 1926 die Aufkündigung des Akzessionsvertrages mit Waldeck begründet.

Mit dem bereits am Vortage nach Arolsen abgesandten Schreiben war die Selbständigkeit Waldecks nicht mehr zu retten. Zweijährige Verhandlungen führten zum Abschluß des „Staatsvertrages zwischen Preußen und Waldeck über die Vereinigung Waldecks mit Preußen vom 23.3.1928 (Waldecksches Regierungsblatt 1928 S. 89-95).

Als Tag des Inkraftretens war der 1. April 1929 gemäß § 20 vorgesehen. Dieser Staatsvertrag, seine Vorgeschichte und Bedeutung für Waldeck und seine spätere Auswirkung bis in die jüngste Zeit ist historisch und juristisch ausführlich in der Wissenschaft und in der Publizistik aufgearbeitet worden. Es ist ein Verdienst von Oberarchivrat Dr. Gerhard Menk vom Staatsarchiv in Marburg, der die Literatur und die verfügbaren Quellen umfassend in seinem Werk „Das Ende des Freistaates Waldeck" 2.Aufl. 1998 (erschienen in: „Waldeckische Historische Hefte" des Waldeckischen Geschichtsvereins) zusammengestellt und ausgewertet hat. Die Zusammenfassung aller Publikationen und einschlägiger Presseveröffentlichungen zum Staatsvertrag findet sich in der „Waldeckischen Bibliographie" von Hochgrebe (herausgegeben ebenfalls vom WGV 1998). Die Feierstunde zum 1. April 1929 fand im Sitzungssaal des Waldeckischen Landtages, dem Regierungsgebäude und jetzigen Rathaus von Bad Arolsen, statt. Der Preußische Innenminister Albert Grzesinski wollte dem Festakt einen besonderen Glanz verleihen und kündigte an: „Da es

 

 

 

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